Anerkennung: Bezirksregierung Münster

Werden in NRW die Kammern mit der Abnahme der Kenntnisprüfung beauftragt?

Aktuell beraten die Experten des Gesundheitsausschusses im NRW-Landtag, ergänzt durch externe Stellungnahmen, den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes. Diese Woche befasst sich abschließend der Gesundheitsauschuss des Landes damit und wird ihn anschließend zur weiteren Beratung an den Landtag überweisen. Neben zahlreichen wichtigen Veränderungen soll auch der Passus eingefügt werden, dass den Heilberufskammern (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und zukünftig Pflege) für ihren jeweiligen Berufsstand die Durchführung von Kenntnis- und Fachsprachprüfungen im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Aufgabe übertragen werden kann. § 9 Abs. 4 HeilBerG wird insofern ergänzt.

Diese Ergänzung wurde verschiedentlich eingefordert. Die Kammern sind bisher beauftragt, den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung in den Berufsbereichen (Ärztliche oder zahnärztliche Weiterbildung »Facharztanerkennung«, »Fachzahnarztanerkennung«) festzustellen und Fachsprachprüfungen abzunehmen. Nun könnte noch die Abnahme von Kenntnisprüfungen hinzukommen, wir berichteten hierzu bereits. Nordrhein-Westfalen leistet damit einen weiteren Beitrag zur Qualitätssicherung in den Antragsverfahren, Kenntnisprüfungen könnten, ähnlich wie Fachsprachprüfungen, in höherem Takt für Anerkennungssuchende angeboten werden. Das Ministerium könnte nach Verabschiedung des Gesetzes eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen.

Update: Inzwischen ist das Gesetz beschlossen.

Unterstützung der deutschen Apotheken bei der Personalsuche: mibeg-Institut bereitet Apothekerinnen und Apotheker auf die Kenntnisprüfung vor

Vorbereitung auf die pharmazeutische Kenntnisprüfung: Apothekerinnen und Apotheker qualifizieren sich im mibeg-Institut

Vorbereitung auf die pharmazeutische Kenntnisprüfung: Apothekerinnen und Apotheker qualifizieren sich im mibeg-Institut

So strahlend sehen aus dem Ausland kommende Apothekerinnen und Apotheker aus, die sich aktuell in Köln auf die Kenntnisprüfung im Bereich Pharmazie vorbereiten. Sie fanden sich schnell für ein Foto zusammen, um gemeinsam mit Seminarleiterin Dr. Shahi vom mibeg-Institut den Kolleginnen und Kollegen, die sich auch auf die berufliche Anerkennung in Deutschland vorbereiten wollen, Mut zu machen.

Auf die Fachsprachprüfung hatten sie sich bereits entsprechend vorbereitet und konnten mit entsprechender Berufserlaubnis in Apotheken mitarbeiten. Nun steht ein weiterer wichtiger Schritt bei der Erlangung der Approbation an: die Kenntnisprüfung.

Mit unserem Seminar, an dem hiesige Apothekerinnen und Apotheker und Medizinjuristen mitwirken, bereiten sich die Kollegen auf die Prüfung vor. Sie profitieren dabei von der langjährigen Erfahrung unseres Instituts und unserer Dozenten. Die Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker wird durch die Bezirksregierung und das Landesprüfungsamt organisiert, die zum einen rasch die berufliche Anerkennung durch eine entsprechende Verfahrenspraxis ermöglichen, zum anderen darauf achten, dass die Anerkennung in diesem verantwortungsvollen Berufsbereich qualitativ hochwertig ist, denn ein vergleichbares Studium für den Beruf des Apothekers in Deutschland schließt mit dem Staatsexamen ab. Der Staat sieht sich in der Kontrolle des Examens deshalb in einer besonderen Aufsichtspflicht, weil es in diesem Beruf um das Wohl und den Schutz von Patienten geht.

Wir wünschen unseren Teilnehmern ein informatives und angenehmes Seminar und einen guten Start in die Berufstätigkeit als Apotheker.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann über mangelnde Ausbildungskapazitäten in der Pflege: »Der Spaß ist zu Ende!«

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Prof. Dr. Michael Isfort auf dem Pflegetag Nordrhein-Westfalen in Bochum

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Prof. Dr. Michael Isfort auf dem Pflegetag Nordrhein-Westfalen in Bochum

Minister Karl-Josef Laumann ist für Klartext bekannt. Und als Hauptredner auf dem Pflegetag NRW 2019 in Bochum, ausgerichtet vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe DBfK, ließ er keinen Zweifel daran, dass es höchste Zeit für klare Worte ist. »Der Pflegekräftemangel ist über Jahre nicht zu lösen und wird uns über viele, viele Jahre begleiten.«

Der NRW-Gesundheitsminister forderte, dass wesentlich mehr Pflegekräfte ausgebildet werden müssten. Darüber hinaus sei NRW darauf angewiesen, ausländische Pflegefachkräfte zu werben und ihre berufliche Anerkennung zu beschleunigen. Er erwarte eine entsprechende Willkommenskultur.

Pflegeschulen in NRW bieten zu wenig Ausbildungskapazitäten an

Besonders scharf kritisierte der Minister die aus seiner Sicht ungenügende Ausbildungskapazität in den Pflegeberufen. Krankenhäusern würden einfach zu wenig Ausbildungsplätze anbieten. Es gäbe Pflegeschulen, die sich »vollkommen von der Realität der Krankenhäuser verabschiedet haben«. Er forderte eine Mentalitätsveränderung in den Pflegeschulen. Krankenpflegeschulen seien doppelt so gut ausgestattet wie Schulen in der Altenpflege, aber die Altenpflege habe die Zahl der Ausbildungsplätze verdoppelt, während er dies für die Krankenpflege nicht sehen könne. Die Krankenpflegeschulen würden nicht mehr ausbilden als vor zwanzig Jahren, obwohl viele Pflegeschulen mehr Bewerbungen hätten, als sie annehmen würden.

Karl-Josef Laumann bemängelte, dass insbesondere die Maximalversorger den Ausbildungsbedarfen nicht im Geringsten gerecht würden. Das Land NRW habe einen großen Ausbildungsfonds aufgelegt. Der Ausbildungsberuf Krankenpflege bekäme inzwischen die zweithöchste Ausbildungsdotierung von Berufen in NRW überhaupt. Mit 1000 € im ersten Ausbildungsjahr sei die Vergütung sehr attraktiv gestaltet, so Minister Laumann. Schulen erhielten zudem 600 € pro Auszubildenden in Theorie und Praxis. Keiner könne ihm also sagen, die Ausbildung würde zu hohe Kosten verursachen, ganz im Gegenteil: »Da werden einige noch Geld übrig behalten. Ich werde mir«, so Laumann, »dies Krankenhaus für Krankenhaus in NRW anschauen: Der Spaß ist zu Ende!«

Und wo bleibt das Positive?

Minister Laumann verwies mit gleichem Nachdruck aber auch auf ein Positivbeispiel. Ganz besonders habe ihn die Ausbildungsqualität und Ausbildungsquantität eines großen Ausbildungszentrums für Pflegeberufe in Essen überzeugt, das er kürzlich besucht habe und das sich durch herausragende Qualität, großes Engagement und Zugewandtheit zu den Lernenden auszeichne. Und, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, diese Schule akquiriere gerade auch im Essener Norden, dort, wo Menschen Ausbildungen suchen. Seiner Ansicht nach gehöre eine Pflegeschule in Köln in den Stadtteil Chorweiler. Mit niedrigschwelligen Angeboten und begleitenden Kursstrukturen und Fördermaßnahmen müsse versucht werden, Menschen für die Krankenpflege zu begeistern, in dem man auf sie zugehe und Angebote mache. So seien auch neue Zielgruppen zu gewinnen.

»Wir müssen ausbilden, ausbilden, ausbilden.«

Nordrhein-Westfalen brauche eine Doppelstrategie. Neben vermehrten Ausbildungsangeboten »müssen wir attraktiv werden für Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen, und für diese Menschen brauchen wir zugewandte Anerkennungsverfahren.«

Gleichwohl bleibe es immer problematisch, Fachkräfte im Ausland zu rekrutieren, insbesondere, wenn massenhaft Fachkräfte in bestimmten Ländern abgeworben werden. Mit dem Beispiel Rumänien wies er darauf hin, dass man sich die Frage stellen müsse: Ist das gerecht? Einige Personalrecruiter würden Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegepersonal in Ländern abwerben, die dieses Personal selbst dringend bräuchten.

Deutlich wies Laumann in seiner Rede darauf hin, dass auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege angeschaut und geändert werden müssten. In großem Stile nur Teilzeitstellen anzubieten, würde der Pflegeversorgung der Menschen nicht gerecht, aber auch nicht den Arbeitskräften, die sich mehr engagieren wollen. Gute Arbeitsbedingungen seien eine Voraussetzung für eine langjährige und gute Arbeit in der Pflege, und »wir müssen schauen, dass die Schere in unserem Land zwischen denen, die viel haben, und denen, die nur wenig haben, sich nicht noch weiter öffnet.« Sozialpolitiker Laumann wies in diesem Zusammenhang auf die Tradition der Sozialpolitik in NRW unter Berufung auf Karl Arnold hin.

Er mahnte eine Zusammenarbeit und ein gemeinsames Streiten für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege an, ein Weg, bei dem, so Laumann, es zwingend notwendig sei, dass Pflegekammern und ver.di zusammenarbeiten. Mit deutlichem Tadel an der Situation in anderen Bundesländern wies Laumann darauf hin, dass nur ein gemeinsames Streiten zum Ziel führe. Pflegekammer und Gewerkschaft hätten unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche, sie sollten ihre Ressourcen nicht damit vergeuden, gegeneinander anzutreten.

Bezirksregierung Münster in NRW ab 2020 erneut allein zuständig für die Anerkennung der Gesundheitsberufe

Nach dem Beschluss des Landeskabinetts NRW ist es jetzt auch offiziell: Die Anerkennung  ausländischer Abschlüsse in Gesundheitsberufen soll ab 2020 zentral durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Antragsteller wenden sich künftig direkt an die entsprechende Abteilung bei der Bezirksregierung Münster. Nicht nur Gesundheitsfachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten bekommen dann dort auf Antrag ihren entsprechenden Bescheid, sondern auch Angehörige akademischer Heilberufe, zu denen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gehören.

Dass die Zuständigkeit für diese Bereiche nach Westfalen geht, gehört sicher zu den Lieblingsprojekten des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, der sich die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ganz oben auf die politische Agenda gesetzt hat. Was der Öffentlichkeit jetzt allerdings als Ende der »Zersplitterung« vorgestellt wird, ist nichts anderes als die Verlagerung von Düsseldorf nach Münster. Alle Gesundheitsfachberufe waren in den letzten Jahren zentral bei der Bezirksregierung Düsseldorf in der Verwaltungszuständigkeit, und dort ist auch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie angesiedelt.

Dezentral organisiert, also verteilt über fünf Bezirksregierungen in NRW, war lediglich die Zuständigkeit für die akademischen Heilberufe. Da das ständige politische Auf und Ab zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung, das natürlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, bürgernah präsentiert werden muss, wird das Ganze mit dem Anspruch der Beschleunigung der Verfahren begründet. Zudem soll Münster nicht das neue Reiseziel für Antragsteller werden, da die Anträge zukünftig vor allem digital bearbeitet werden sollen.

Die Beauftragung der Bezirksregierung Münster, die die Verfahren bereits vor einigen Jahren zentral für NRW verantwortete, setzt voraus, dass auch entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden, sowohl im Personalbereich als auch im Bereich der Sachausstattung, insbesondere im Bereich der EDV. Hierzu wurde allerdings bislang nichts verlautbart.

Bei einer Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin bereits in Bezug auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG deutlich gemacht, dass die wünschenswerten schnelleren und transparenteren Anerkennungsverfahren nicht nur politisch gefordert werden sollten, sondern dass die mit der Abwicklung beauftragten zuständigen Stellen auch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen. Weiterlesen

Landtag NRW debattiert über Berufsanerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte

Der nordrhein-westfalische Landtag hat sich aktuell mit einem Antrag der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion befasst. Ausgehend von der Tatsache, dass die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ein wesentliches Instrument zur Integration von Migrant/innen ist und der Fachkräftesicherung dient, möchten diese Fraktionen mit dem Antrag erreichen, dass bestehende Verfahrensprobleme der Anerkennung beseitigt werden. Insbesondere nimmt der Antrag die Gesundheitsberufe in den Fokus, weil hier Antragstellende, aber auch Arbeitgeber sich regelmäßig ein schnelleres Verfahren wünschen.

Der Antrag fordert »unbürokratische Verfahren«, die die Antragstellung auf Anerkennung bereits aus dem Ausland befördern und die Einreise zum Zwecke der Anerkennung vereinfachen, und sieht dies als Beitrag zur Willkommenskultur. Allerdings weist auch dieser Antrag darauf hin, dass »ausländische Berufsqualifikationen mit fachlich nicht vergleichbaren Qualifikationen oder ohne ausreichende Prüfung« nicht anerkannt werden dürfen.

»Der Landtag ist der Ansicht, dass die Landesregierung bereits jetzt zahlreiche gute Angebote bereitgestellt hat«, heißt es im Antrag. Der Landtag NRW hatte bereits im Landeshaushalt 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 € zur Verfügung gestellt. Der Antrag möchte Prüfungsverfahren befördern, die auf die Lebens- und Berufserfahrung der Anerkennungssuchenden abstellen und wünscht qualitätsgesicherte, aber niederschwellige Kenntnisprüfungen. Die Fraktionen sehen dabei selbst, dass dabei nicht »ein Blankoscheck ausgestellt werden darf«.

Die in Fachkreisen bereits bekannten Argumente werden ergänzt durch die Forderung, dass sicherzustellen sei, dass »Anerkennungsentscheidungen auf der Basis identischer Datengrundlagen stattfinden, um eine Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns in gleich gelagerten Fällen hinsichtlich der Abläufe und Entscheidungen zu gewährleisten«. Weiterlesen