Laut einem Bericht des Magazins Business Insider hat die Bundesagentur für Arbeit, bezogen auf die vergangenen neun Jahre, nur rund 5.700 Pflegefachkräfte aus dem Ausland vermitteln können. Das Magazin bezieht sich dabei auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag. Demnach hat die Bundesagentur für Arbeit seit 2013 aus Drittstaaten 4.778 und aus dem EU-Ausland 906 Pflegekräfte vermittelt. Das bedeutet, dass umgerechnet aufs Jahr etwa 630 Pflegekräfte vermittelt wurden. Andrea Nahles, Chefin der Bundesagentur für Arbeit, betonte zu ihrem Antritt, dass sie den Fachkräftemangel als eine der drängendsten Aufgaben sehe, besonders im Bereich der Pflege.
Anerkennung: Bundesagentur für Arbeit
Wie lange dauert die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bei Gesundheitsfachkräften?
Ernüchternde Ergebnisse zeigen die ersten Daten einer Befragung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) auf: Bei den reglementierten Berufen ist bei einigen EU-Abschlüssen ohnehin eine automatische Anerkennung gegeben, hier wurden knapp 90 Prozent binnen drei Monaten beschieden. Ganz anders sieht es bei den Gesundheitsberufen aus, die nicht automatisch anerkannt werden können, wie das etwa regelmäßig bei Nicht-EU-Abschlüssen der Fall ist. Hier dauert das Verfahren im Durchschnitt 15 Monate, aber häufig warten Interessenten viel länger auf ihre Anerkennung. Das BIBB hält fest:
Von den reglementierten Berufen, bei denen die Anerkennung zwingende Voraussetzung für die Berufszulassung ist, wie bei Ärzten und Ärztinnen sowie Pflegefachleuten, können einige EU-Abschlüsse automatisch anerkannt werden. Dies beruht darauf, dass innerhalb der EU die Ausbildungsordnungen aneinander angeglichen sind. 2020 wurden 87 Prozent binnen drei Monaten beschieden (+7 Prozentpunkte im Vergleich zu 2017).
Anders sah es bei den Verfahren zu den reglementierten Berufen aus, die nicht automatisch anerkannt werden. Den meisten dieser Verfahren liegen Abschlüsse zugrunde, die außerhalb der EU erworben wurden. Die Quote der in vier oder weniger Monaten beschiedenen Verfahren blieb hier konstant bei knapp 75 Prozent, zudem wurden deutlich mehr Verfahren beschieden. Bei einem großen Teil dieser Verfahren enthielt der erste Bescheid allerdings die Auflage, an einer Ausgleichsmaßnahme teilzunehmen, um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen. Aus Sicht der Antragstellenden verlängerte sich dadurch im Vergleich zur reinen Bearbeitungszeit das Verfahren: im Durchschnitt dauerte es zuletzt rund 15 Monate, in vielen Fällen auch deutlich länger.
Hier zeigt sich für Deutschland ein gravierender Handlungsbedarf, und viele Anerkennungssuchende und Arbeitgeber fragen zurecht, wie es nach den millionenschweren Programmen, die über viele Jahre aufgelegt worden sind, zu einem solchen negativen Ergebnis kommen kann.
Das Wort Fachkräftemangel ist schließlich in aller Munde und kann nicht nur zur Neuauflage von immer wieder ähnlichen Projekten führen, die immer gleiche Strukturen in bestimmten Organisationen mit öffentlichen Mitteln bedienen.
Die Forderungen des mibeg-Instituts sind wiederholt vorgebracht worden
Gefragt sind einfache, klare Zuständigkeiten, die gleich in allen Bundesländern greifen, genügend Personal- und Sachmittelressourcen bei den zuständigen Stellen, weg von der Projektmittelförderung hin zu der Verstetigung von Beratungs- und Qualifizierungsangeboten. Dabei sollten die Beratungsangebote über die Bundesagentur für Arbeit dauerhaft und professionell erfolgen und die Qualifizierungsangebote in den Bundesländern – am Bedarf orientiert – mit einem langfristig abgesicherten Planungshorizont möglich sein.
Es zeigt sich: Der Markt regelt nicht alles
In bestimmten Regionen gibt es ein Überangebot an Beratung und Qualifizierung, in anderen Bereichen bestehen keine Angebote. Und nein, es kann bei hochspezialisierten Berufen vom Arzt bis zur Hebamme, von der Apothekerin bis zum Ergotherapeuten, nicht landauf landab „vor Ort“ immer dann ein Angebot gemacht werden, wenn es gerade gebraucht wird, sondern es müssen Lernorte geschaffen werden, wo eine notwendige sprachliche, fachsprachliche und fachliche Qualifizierung zur direkten beruflichen Anerkennung, also zur Berufszulassung oder Approbation führt. Wie soll Deutschland für Gesundheitsfachkräfte attraktiv sein, wenn alleine der Antrag auf Berufsanerkennung im Durchschnitt über 15 Monate dauert? Und wenig hilfreich in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Fördermittel für Deutschkurse im Ausland zusammengestrichen werden, was derzeit die Goethe-Institute beklagen.
3.000 Anerkennungsberatungen durch das mibeg-Institut Medizin

Heitere Pausenstimmung mit der Seminarleiterin: Selfie von Ärztinnen und Ärzten einer Arbeitsgruppe des Seminars Qualifizierung für Klinik und Praxis
Wir freuen uns sehr, dass wir mit dem Seminar »Wege zur Anerkennung« in unserem Programm IQuaMed die 3.000. Anerkennungsberatung durchführen konnten. Am 4. Januar 2022 haben wir Anna Novotná beraten, eine promovierte Apothekerin, die aus Prag, Tschechische Republik, nach Deutschland gekommen ist. Wir wünschen unserer 3.000. Teilnehmerin am Seminar »Wege zur Anerkennung« herzlich einen guten Start in Deutschland.
Herzlichen Dank sagen wir auch allen, die Interessent/innen auf die kostenfreie Anerkennungsberatung im mibeg-Institut verweisen und selbst aktiv an der Beratung und Vermittlung von ausländischen Gesundheitsfachkräften und von Angehörigen akademischer Heilberufe mitarbeiten: unseren Kooperationspartnern und den Mitgliedern unseres Wissenschaftlichen Beirats des Programms IQuaMed, den Agenturen für Arbeit und Jobcentern, der Bundesagentur für Arbeit, der ZAV, der ZSBA, der G.I.B., den Integration Points, der Stabsstelle Berufsanerkennung beim MAGS, dem BIBB, der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG, der Bezirksregierung Münster, der ZAG und der PuG sowie den Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf, Arnsberg und Detmold, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung RLP und allen weiteren zuständigen Stellen bundesweit, dem Marburger Bund, den Ärztekammern, den Pflegeschulen und Schulen für Physiotherapie, den Zahnärztekammern, den Apothekerkammern, den Krankenhäusern, den ambulanten Pflegediensten, den Anerkennungsberatungsstellen, den Integrationsnetzwerken, dem IQ Netzwerk und der ebb Entwicklungsgesellschaft für berufliche Bildung, den Ausländerbehörden, dem BMAS und dem BMBF. Danken möchten wir auch allen Kolleginnen und Kollegen, die sich zusammen mit uns engagieren für eine rasche und qualitativ hochwertige Beratungs- und Bildungsarbeit, die es ausländischen Fachkräften ermöglicht, ihre berufliche Anerkennung in Deutschland zu erlangen, um langfristig bei uns leben und arbeiten zu können. Mit ihrer beruflichen Kompetenz sind sie eine wertvolle Unterstützung für unser Gesundheitssystem.
Zahl der berufstätigen Ärzt:innen steigt auch in 2020
Das Jahr 2020 war in erster Linie durch die Corona-Pandemie gekennzeichnet, eine besondere Herausforderung für die Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland in Kliniken und Praxen arbeiten. Gleichwohl ist die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte im Vergleich zum Vorjahr leicht um 1,7 Prozent angestiegen.
Die Bundesärztekammer veröffentlicht kontinuierlich die aktuellen Statistiken und gibt als Gesamtzahl über 409.000 berufstätige Ärzt:innen für das Jahr 2020 an.
Wie Dr. Matthias Blum, Bundesärztekammer, aktuell im Deutschen Ärzteblatt referiert, werden unbesetzte Stellen immer häufiger von Ärztinnen und Ärzten besetzt, die aus dem Ausland kommen. »Im Jahre 2020 hatte bereits jeder achte berufstätige Arzt (14 Prozent oder rund 56.000 Personen) in Deutschland eine ausländische Staatsangehörigkeit. Im Januar 2015 lag dieser Anteil noch bei rund zehn Prozent.«
Von Interesse ist, dass ein Großteil dieser aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus arbeitet. Niederlassung setzt die abgeschlossene Facharztweiterbildung voraus und ist überdies, etwa bei der KV-Zulassung, an zahlreiche spezielle Kenntnisse des Praxismanagements geknüpft. Kliniken bieten den ausländischen Ärzt:innen umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, und viele Ärzt:innen absolvieren in Deutschland ihre Facharztweiterbildung.
Basierend auf den Daten der Ärztestatistik der Bundesärztekammer verteilen sich die Herkunftsstaaten der berufstätigen Ärzt:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wie folgt:

Berufstätige Ärzte mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland 2020, Schaubild des mibeg-Instituts nach Daten der BÄK
Eine wesentliche Erleichterung für die gelingende und rasche Integration der aus dem Ausland kommenden Kolleginnen und Kollegen auch während der Pandemiesituation stellen die Weiterbildungen dar, die das mibeg-Institut kontinuierlich und passgenau durchführt. Mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit bereiten sich Ärztinnen und Ärzte über das Seminar Qualifizierung und Praxis zielgerichtet auf die Fachsprach- und Kenntnisprüfungen in Deutschland vor und lernen das Know-how, das für den gelungenen Start in deutschen Kliniken als Assistenzärzt:in nötig ist.
Viele Chefärzt:innen und Oberärzt:innen fungieren als Dozent:innen am Institut und vermitteln das Wissen praxisnah. Ergänzt wird diese Seminarreihe durch Spezialkurse, die rasch und kompakt auf eine Fachsprachprüfung oder eine Kenntnisprüfung vorbereiten.
Die hohe Bestehensquote von über 90 Prozent beim ersten Prüfungsanlauf bestätigt den Erfolg der Absolvent:innen. Trotz der pandemischen Lage haben die Ärztekammern in Deutschland kontinuierlich Fachsprachprüfungen angeboten und Landesprüfungsämter im Verbund mit Universitätsklinika und Ärztekammern Kenntnisprüfungen organisiert. Nicht zuletzt haben auch die zuständigen Stellen weiterhin Anerkennungsinteressierte beraten und mit entsprechenden Anerkennungsbescheiden ausgestattet, sodass hier für die Kliniken in Deutschland eine fortgesetzt positive Arbeit auch in einer extremen Gesamtsituation geleistet werden konnte.
Derzeit bereiten sich in zahlreichen Kursen Ärztinnen und Ärzte im mibeg-Institut auf ihren Start in Deutschland vor.
Sonderfonds: Förderprogramme bei Anerkennungsverfahren gehören auf den Prüfstand
Anerkennungsgesetze in Bund und Land zielen auf die schnellstmögliche berufliche Integration der zuwandernden Fachkräfte. Es besteht der Anspruch, dass die mitgebrachten Qualifikationen, die in Ausbildung, Studium und Berufserfahrung gesammelt wurden, individuell gewertet werden und in Bezug auf einen Referenzberuf, also auf die vergleichbare Tätigkeit in Deutschland, angerechnet werden.
Die Anerkennungsgesetze begründen eine Erfolgsgeschichte
Über Anerkennungsberatung, Anerkennungsqualifizierung und die Aufnahmebereitschaft des Arbeitsmarktes sind Zehntausende von Fachkräften erfolgreich in Deutschland gestartet. Das Anerkennungsmonitoring des Bundesinstituts für Berufsbildung BIBB übernimmt dankenswerterweise die Aufgabe, diese Erfolgsgeschichte zu dokumentieren.
Nicht in jedem Fall kann eine berufliche Anerkennung bei den Anerkennungssuchenden ausgesprochen werden. Die zuständigen Stellen erstellen dann einen Bescheid, aus dem klar hervorgeht, was noch zu leisten ist, damit eine solche Anerkennung erlangt werden kann.
Der größte Teil der Anerkennungssuchenden hat einen Beruf im Gesundheitswesen. Und hier besteht noch eine zusätzliche Hürde, da es sich oft um reglementierte Berufe handelt, also Berufe, in denen der Staat eine besondere Prüfung der beruflichen Qualifikation vornimmt, da der Schutz und das Wohl von Patient:innen dies gebietet. Gleichwohl gelingen hier Anerkennung und Integration in immer größerem Ausmaß und in einem zahlenmäßig beeindruckenden Umfang. Dies ist nicht zuletzt dem Engagement der zuständigen Stellen und der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe zu verdanken.
Fachkräfte im Gesundheitswesen müssen zur Erlangung der Approbation oder Berufszulassung sprachliche und fachliche Prüfungen ablegen. Hier ist es mithilfe der Bundesagentur für Arbeit und mit speziellen Förderprogrammen, hier vor allem dem Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)«, das die Startphase der Anerkennungsgesetze begleitete, gelungen, zahlreiche Beratungs- und Qualifizierungsangebote zu etablieren.
Und das Beste: Mithilfe der Bundesagentur für Arbeit ist eine Struktur geschaffen worden, die häufig notwendigen Qualifizierungsangebote dauerhaft zu implementieren. Möglich wird dies durch die Förderung nach AZAV, eine Förderung, die von Weiterbildungsinstitutionen ein Qualitätsmanagementsystem verlangt, einen effektiven und effizienten Umgang mit öffentlichen Mitteln und eine Erfolgsorientierung im Sinne einer hohen Arbeitsmarktintegrationsquote der Geförderten.
Etwas, was also für die zahlenmäßig größten Berufsgruppen im Anerkennungsprozess gut funktioniert, soll in anderen Branchen nicht klappen?
Das legt zumindest eine Diskussion nahe, die immer wieder aufflammt, insbesondere dann, wenn Förderprogramme auslaufen. Um den Bedingungen der AZAV nicht entsprechen zu müssen und ungleich lukrativere Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, wird auch auf die Bedeutung individueller Anpassungslehrgänge gesetzt, und dies vor allem in Branchen, in denen am Ende des Anerkennungsprozesses häufig kein Meistertitel oder Gesellenbrief steht, sondern »nur« eine Äquivalenzbescheinigung.
Diese Äquivalenzbescheinigungen werden aber im Arbeitsmarkt immer noch als kritisch angesehen. Schon bei der Ratifizierung der Anerkennungsgesetze wurde in entsprechenden Fachforen, beispielsweise der IHK Köln, problematisiert, dass bei vielen Gewerken Äquivalenzbescheinigungen zu Schwierigkeiten führen, da beispielsweise im Bau oder bei Installationen Projekte nicht abgenommen werden, weil Versicherungen den vermeintlich nicht »richtigen« Qualifizierungsnachweis beanstandeten.
Individuelle Anpassungslehrgänge stellen sehr hohe Anforderungen an eine Organisationsstruktur, da ein Betrieb jemanden einzeln in Theorie und Praxis qualifizieren soll. Dies kann ein Betrieb oft nicht leisten. Nicht nur im Handwerk gibt es hier Probleme, auch Krankenhäuser haben gleich reihenweise deutlich gemacht, dass die individuelle Qualifizierung von Pflegefachkräften so nicht leistbar ist.
Und im Unterschied zu teuren individuellen Anpassungslehrgängen sind die – zunächst über Modellprojekte geschaffenen – Kursqualifizierungen bundesweit überaus erfolgreich, denn was in vielen Anerkennungsbescheiden eines Berufes wiederkehrt, kann gebündelt und gemeinsam in Kursform AZAV-unterstützt gelehrt werden. Auf besondere individuelle Fragestellungen kann dann in einer entsprechenden Praxisphase eingegangen werden.
So kann den Anerkennungssuchenden ein schneller und guter Weg aufgezeigt werden, Organisationen und Betriebe können entlastet werden und schneller eine Fachkraft adäquat einsetzen. Bildungseinrichtungen von Handel, Industrie und Handwerk können sehr gut solche Weiterbildungsangebote, nachrangig zu freien Trägern, anbieten. Themen von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zusammenarbeit im Team plus Fachsprachkenntnisse lassen sich gut in Lerngruppen organisieren, die dazu noch durch den sozialen Lernzusammenhang ermutigend und motivierend wirken können.
Die Betonung von individuellen Anpassungslehrgängen ist vielleicht deshalb nur ein Thema von Verbänden, Kammern und ähnlichen Organisationen, da sie sich auf die umfangreiche Finanzierung der öffentlichen Hand mit Mitteln aus Land und Bund eingestellt haben. Zahlreiche Personalstellen in diesen Organisationen werden mit Hilfe dieser Förderprogramme finanziert. Von daher ist verständlich, warum hier eine bestimmte Lobbyarbeit betrieben wird.
Förderprogramme und der Outcome bisheriger Projekte gehören auf den Prüfstand

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; © Land NRW / Martin Götz
In Nordrhein-Westfalen ist das Problem längst erkannt. Karl-Josef Laumann, der derzeit eher als Gesundheitsminister bekannt ist, da er die Herausforderungen der Pandemie managt und die größte Impfaktion aller Zeiten in diesem Bundesland an den Start bringt, ist auch als Arbeitsminister engagiert. Er betonte schon 2018 in einem Landtagsausschuss: »Damit das jeder weiß: Ich will, dass das Geld bei den Leuten ankommt. Deswegen sehe ich mir die Strukturen ganz genau an (…), was da an Stellen bei Kammern und Wohlfahrtsverbänden finanziert wird. Gelegentlich muss man zusehen, dass das in einem vertretbaren Verhältnis steht«.
Förderprogramme, die auf Bundesebene initiiert werden, haben alle den Anspruch auf Erfolg und Verstetigung. Die Spielregeln der Verstetigung sollten dabei so gestaltet sein, dass Förderprogramme so effizient und effektiv wie möglich gehandhabt werden. Die Überleitung von Seminarprogrammen des Förderprogramms IQ in Sprachqualifizierungen des BAMF oder Berufsqualifizierungen nach AZAV zeigt auf, wie gut und erfolgreich dies gelingen kann.
Auf der Fachtagung »Transfer von IQ Qualifizierungen in die Regelförderung durch AZAV-Zertifizierung« wurde dies bereits deutlich. Erwähnenswert ist auch, dass sich die zuständigen Bundesministerien sogar noch dabei engagieren, Trägern behilflich zu sein, AZAV-unterstützte Programme anzubieten. Mehr Unterstützung ist kaum denkbar.
Dass man gerne einen Sonderfonds zur Verfügung hätte, anstatt die fachlichen und qualitativen Hürden der AZAV zu nehmen, ist bei dem Anteil der so finanzierten Personalstellen nachvollziehbar, aber bei der Finanzlage der öffentlichen Haushalte ist es sicherlich in allen Berufsbranchen möglich, bewährte Instrumente der Regelförderung zu nutzen. Allzumal in Zeiten der Pandemie der Wunsch nach Sonderfonds besonders überlegt werden sollte.
Denn zurzeit ist zu Recht das vorherrschende Thema die Bewältigung der pandemischen Lage. Hier ist in Land und Bund durch ein Bündel von Maßnahmen und die anlaufende Impfaktion Gutes auf den Weg gebracht.
Fachkräfteeinwanderung wird zukünftig wieder ein großes Thema werden
Bei der Fachkräfteintegration sind nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch die Unternehmen gefordert, die Fachkräfte benötigen. Hier sollten Land und Bund Prüfinstrumente entwickeln, dass für Anerkennungsinteressierte, die in Deutschland ihre fachlichen und persönlichen Kenntnisse einbringen möchten, der Weg fair und offen gestaltet und nicht die Möglichkeit zur kruden Abzocke geboten wird.
