Anerkennung: IQ Netzwerk

Anerkennungsberatung nicht nur über das IQ Netzwerk möglich

»IQ konkret«, eine Schriftenreihe, die im Kontext des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung IQ in losen Abständen erscheint, berichtet in der Ausgabe 1 / 2020, die kürzlich erschien, über die Angebote von Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen und liefert zugleich eine Grafik der IQ-Anerkennungsberatungsstellen. Für manche Bundesländer weist diese Grafik noch sehr viele freie Stellen auf, so insbesondere in Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen oder Brandenburg. Auch in Nordrhein-Westfalen verzeichnet die Grafik nur wenige Beratungsstellen.

Allerdings gibt es sehr viel mehr qualifizierte Beratungsangebote. Nordrhein-Westfalen hatte schon früh mithilfe der G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung zahlreiche Berater/innen ausgebildet, die sich auf berufliche Entwicklung und auf Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung spezialisiert haben. Allein dieses Netz umfasst zahlreiche Beratungsstellen im gesamten Bundesland NRW.

Hinzu kommen hochspezialisierte Angebote wie die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des mibeg-Instituts für Angehörige von Gesundheitsberufen.

Und vor allen Dingen sind über Jahre, nicht zuletzt dank des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)«, zahlreiche Arbeitsvermittler der Arbeitsagenturen und Jobcenter in Bezug auf die berufliche Anerkennung von ausländischen Fachkräften geschult worden.

Unterstützt durch Portale wie anerkennung-in-deutschland.de und Informationen über den Anerkennungsblog anerkennung-nrw.de erhalten zahlreiche Interessent/innen die Möglichkeit, sich über den Weg zur beruflichen Anerkennung eines im Ausland erworbenen Studien- oder Berufsabschlusses zu informieren, die Anerkennung zu beantragen und, unterstützt durch passgenaue Qualifizierungsangebote, auch zu erreichen.

Allein im mibeg-Institut seit 2015 sind 2657 Anerkennungssuchende mittels einer Beratung im Rahmen eines Informationsseminars unterstützt worden.

Landesärztekammer Hessen ermöglicht ärztliche Fachsprachprüfung

Ab dem 1. Oktober 2020 können aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte, die ihre Fachsprachprüfung ablegen müssen, dies vor der Landesärztekammer Hessen tun. Damit zieht auch das Bundesland Hessen qualitativ den anderen Bundesländern gleich, die standardisierte Verfahren der kollegialen Überprüfung des fachsprachlichen Wissens längst etabliert haben.

Bereits 2012 hatten erste Ärztekammern damit begonnen, Prüfungen zum fachsprachlichen Standard zu entwickeln, da in der klinischen Praxis zahlreiche Probleme bei der Verständigung sowohl in der Arbeit mit den Patienten als auch im kollegialen Miteinander auftraten. Der Nachweis reiner Sprachzertifikate wurde als unzureichend kritisiert, da die Zertifikate häufig den Ansprüchen nicht genügten.

Anders als beispielsweise in den Niederlanden gibt es in den einzelnen deutschen Bundesländern keine zentralen Institute, die ausschließlich mit Prüfungen befasst sind und nicht ein Geschäftsmodell verfolgen, bei dem sie von Kursen und Prüfungen gleichermaßen zu profitieren versuchen.

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat 2014 schließlich verbindlich festgelegt, dass im Bereich der ärztlichen Patientenversorgung höhere sprachliche Standards eingeführt werden müssen und die aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte sich einer solchen Prüfung zu unterziehen haben.

Auch hier machten sich zunächst einzelne Anbieter von Sprachkursen Hoffnung, ein flottes Geschäftsmodell zu etablieren, in dem sie Kurse anboten, Lehrbücher verkauften und die Prüfung abnahmen, natürlich alles mit entsprechenden Gebühren belegt. An der Objektivität der Bewertung der Prüfungsleistungen kamen entsprechend schnell Zweifel auf, sodass quasi flächendeckend die Ärztekammern durch die zuständigen Approbationsbehörden beauftragt wurden, für qualitativ hochwertige Prüfverfahren zu sorgen.

Das mibeg-Institut Medizin hat früh hierzu informiert und eine bundesweite Übersicht erstellt, die jetzt entsprechend in aktualisierter Form vorgelegt wird.

Dass das Bundesland Hessen mit der Beauftragung der Landesärztekammer eine Möglichkeit einrichtet, ärztliche Fachsprachprüfungen durchzuführen, wird zugleich dazu beitragen, unnötigen Approbationstourismus zu vermeiden. Approbationstourismus entsteht immer dann, wenn bestimmte Prüfungsanforderungen gescheut und Prüfer gesucht werden, bei denen es vermeintlich leichter geht, wenngleich auch dies häufig mit sehr hohen Kursgebühren einhergeht.

Jüngstes Beispiel dafür ist in einem anderen Bundesland das Angebot für einen Simulationskurs Fachsprachenprüfung, der 1500 € Kursgebühren für 42 Unterrichtseinheiten fordert. Schaut man sich den Kursplan genauer an, so sind von diesen fünf Unterrichtstagen nur zwei Unterrichtstage mit Präsenz belegt, ein Tag wird Onlinelearning angeboten, zwei Tage dienen dem »Selbststudium«. Der Kurs ist nicht zertifiziert. Der Kurs wird durch eine Firma angeboten, die zugleich mit der zuständigen Approbationsbehörde als Kooperationspartner einen Vertrag als Beratungsstelle für die Anerkennung geschlossen hat, mit dem sie aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in diesem Bundesland betreut.

 

GQMG fordert in einem Positionspapier verbesserte Sprachkompetenz von ausländischen Pflegefachkräften

GQMG Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der GesundheitsversorgungEin Positionspapier mit glasklaren Forderungen hat die GQMG-Arbeitsgruppe Pflege und Qualität unter der Leitung von Vivienne Thomas, Armin Hauss und Vera Lux vorgelegt. Vera Lux gehört dem Vorstand der GQMG an und ist deren stellvertretende Vorsitzende.

Die GQMG legt einen 13 Punkte umfassenden Katalog vor, der nicht nur einheitliche und standardisierte Verfahren zur Ermittlung der Sprachkompetenz fordert, sondern auch, dass Sprachprüfungen auf die Pflegekammern zu übertragen sind. Die Einschätzung der berufsspezifischen Sprachkompetenz müsse durch qualifizierte Praxisanleiter/innen erfolgen. Aus dem Ausland kommende Pflegefachpersonen müssten im deutschen Gesundheitssystem fortgebildet werden. Fachliche wie sprachliche Anerkennung hätten einheitlichen Kriterien zu folgen.

Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit der Sprachkompetenz von ausländischen Pflegefachpersonen auseinandergesetzt und betont, dass bei dem hohen Bedarf an Pflegefachpersonen es jedoch »Anlass zur Sorge (gibt), dass es mehr um Quantität als um Qualität geht. Die Anforderungen an die Sprachkompetenz werden eher abgesenkt, um die Anwerbung und Berufsanerkennung ausländischer Pflegefachpersonen schneller zu realisieren. Aufgrund der prekären Lage auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland ist die Rekrutierung ausländischer Pflegefachpersonen zu einem attraktiven Geschäftsmodell für Vermittler geworden.«

Von diesem Geschäftsmodell wollen nicht zuletzt auch zahlreiche Sprachvermittler profitieren, die teilweise nicht einmal über eine akademische Sprachvermittlungskompetenz im Bereich der Germanistik verfügen. In Schnellkursen ernannte Lehrer/innen für Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache sind neben qualifiziert ausgebildeten Sprachlehrer/innen auf einem Markt unterwegs, in dem die Zielgruppen Medizin und Pflege eine besondere Bedeutung haben. Fachbegriffe in Medizin und Pflege werden häufig von Sprachvermittlern gelehrt, die selbst nicht über Berufsabschlüsse und -erfahrungen in diesen Bereichen verfügen. In der Folge sind nicht nur skurril anmutende Lehrbücher entstanden, sondern es werden auch Kurse durchgeführt, die zeitlich unzumutbar rund um die Dienstzeiten von hart arbeitenden Pflegehelfern organisiert werden und Zertifikate nach sich ziehen, die ihr Geld nicht wert sind.

Mit dem Positionspapier der GQMG wird deutlich, dass es zur Qualitätssicherung im Bereich der Pflege höchste Zeit ist, hier entsprechende Qualitätsstandards zu schaffen.

Die Forderungen der GQMG im Einzelnen:

  1. Die Anerkennung von international erworbenen Bildungsabschlüssen muss nach (bundes-)einheitlichen Kriterien erfolgen.
  2. Zur Berufsanerkennung als Pflegefachperson ist das Sprachniveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erforderlich.
  3. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens müssen die pflegerischen und medizinischen Fachtermini geprüft und in die Bewertung der Sprachkompetenz aufgenommen werden.
  4. Für die Sprachkompetenzprüfung ist ein einheitliches und standardisiertes Verfahren zu entwickeln und anzuwenden.
  5. Die Prüfung der Sprachkompetenz ist auf die Pflegekammern zu übertragen. In Bundesländern, wo noch keine Pflegekammer existiert, soll das Land dafür eine zentrale Stelle einrichten.
  6. Sprachschulen müssen eine Zertifizierung bzw. Akkreditierung nachweisen.
  7. Die Einschätzung der berufsspezifischen Sprachkompetenz im Rahmen des Anerkennungsverfahrens muss durch qualifizierte Praxisanleiter erfolgen.
  8. Für die Begleitung während der Anerkennungsphase in der jeweiligen pflegerischen Einrichtung sind qualifizierte Praxisanleiter freizustellen.
  9. Arbeitgeber müssen sprachliche Qualifizierungsangebote bereitstellen, um die sprachliche Qualifikation der internationalen Pflegefachpersonen weiter zu entwickeln und langfristig zu sichern.
  10. Zur Bindung von zugewanderten Pflegefachpersonen müssen Arbeitgeber spezifische, auf den Beruf und das soziale Umfeld ausgerichtete Integrationskonzepte entwickeln.
  11. Internationale Pflegefachpersonen müssen im deutschen Gesundheitssystem fortgebildet werden.
  12. Bereitstellung finanzieller Mittel für eine wissenschaftliche und praxisbezogene Forschung im Hinblick auf effektive Maßnahmen zu Rekrutierungs- und Bindungsaspekten sowie zu den Auswirkungen auf die pflegebedürftigen Menschen und Outcomes seitens der Politik.
  13. Einsatz von strukturierten Arbeitshilfen wie z.B. SBAR (Holtel et al. 2015) für eine zielgerichtete Kommunikation.

2500 Anerkennungsberatungen im Programm IQuaMed

Zahnärztin Ivana Paskul ist unsere 2500. Teilnehmerin im Anerkennungsseminar

Zahnärztin Ivana Paskul ist unsere 2500. Teilnehmerin im Anerkennungsseminar

Sie ist blitzgescheit und sehr charmant: Unsere 2500. Interessentin, die am mibeg-Institut Medizin über das Projekt IQuaMed eine Anerkennungsberatung erfahren hat, ist eine Zahnärztin.

Bereits im Mai haben wir sie kennengelernt, da sie am Informationsseminar »Wege zur Anerkennung« teilgenommen hat. Ivana Paskul hat in Belgrad Zahnmedizin studiert und wurde an der dortigen Universität in der Zahnheilkunde promoviert. Ihr Ziel waren zunächst die USA, hier hat sie die anspruchsvollen Aufnahmeprüfungen für ein weiteres Studien- und Ausbildungsprogramm mit Bravour bestanden. Allerdings sind die dortigen Weiterbildungen sehr kostenintensiv. So kam sie auf die Idee, nach Deutschland zu gehen und sich dort wissenschaftlich weiterzubilden. In Deutschland hat sie auch ihren Ehemann kennengelernt, einen Humanmediziner. Mittlerweile lebt sie im Allgäu und möchte gern langfristig in Deutschland als Zahnärztin arbeiten.

Für ihre berufliche Anerkennung hat sie gezielt einen Termin im mibeg-Institut Medizin gemacht. Nach der Beratung hat sie sich für eine Vorbereitung am mibeg-Institut auf die zahnärztliche Fachsprachprüfung vor der zuständigen Zahnärztekammer entschieden. Zurzeit ist sie Teilnehmerin an unserem Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin, und sie teilte ihrer Seminarleiterin Dr. Luisa Heinrichs gleich mit, wie begeistert sie von Köln ist: »So eine schöne Stadt, es gibt so viel zu sehen und zu entdecken. Die vielen grünen Parks begeistern mich sehr!« Vor Kursstart ist sie an einem Tag 12 Kilometer quer durch Köln, am nächsten Tag 14 Kilometer gewandert, um ihren Seminarort zu entdecken.

Das mibeg-Institut führt seit vielen Jahren Beratungen und Qualifizierungen für Angehörige reglementierter Gesundheitsberufe durch. Einen besonderen Schwerpunkt bilden hierbei die Vorbereitungskurse des Programms IQuaMed auf die Fachsprach- und Kenntnisprüfungen für Zahnärzt/innen. Das Programm IQuaMed wurde in der Startphase durch das Bundesarbeitsministerium und den Europäischen Sozialfonds unterstützt, in Kooperation mit dem Bundesbildungsministerium und der Bundesagentur für Arbeit.

Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ivana Paskul und wünschen ihr herzlich einen guten Start als Zahnärztin in Bayern.

»Es geht mir gut«

Wir erwarten in Kürze unsere/n 2500. Interessent/in seit Start des Programms IQuaMed. Da fanden wir es spannend zu erfahren, was denn aus unserer 2000. Interessentin beruflich geworden ist. Wir berichteten.

Heute haben wir mit Semina Ö. telefoniert. Sie hatte sich in Bezug auf ihre berufliche Anerkennung durch das mibeg-Institut beraten lassen und das Praxisseminar Pflege des mibeg-Instituts in Kooperation mit dem Ausbildungszentrum Fachbereich Pflege am Universitätsklinikum Düsseldorf absolviert, das sie gezielt auf ihre Kenntnisprüfung vorbereitete.

Semina Ö. hat die anspruchsvolle Prüfung unmittelbar bestanden. Zudem teilte ihr im Anschluss das zuständige Gesundheitsamt mit, dass sie keine weitere Sprachprüfung ablegen muss, da ihre ausreichenden Deutschkenntnisse gut dokumentiert seien. Auch im Rückblick ist sie sehr zufrieden, sich für dieses Seminar entschieden zu haben, da es ihr sehr gut geholfen habe. Sie kann sich mit Freundinnen vergleichen, die einen anderen Weg gewählt und sich für einen individuellen Anpassungslehrgang entschieden haben, um die Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu erlangen. »Im Vergleich dazu haben sie es sehr schwer«, erzählt sie uns am Telefon.

Sie arbeitet heute engagiert und sehr gern bei einem Pflegedienst in Essen. Die aktuelle Corona-Pandemie hat natürlich auch ihr Arbeiten stark beeinflusst. Da zu ihrem Arbeitsfeld der direkte Kontakt zu Patient/innen gehört, achtet sie wie ihr Team sehr streng auf Hygiene. Mundschutz, Handschuhe und Desinfektion sind selbstverständlich, und sie ist stolz, sagen zu können: »Bislang haben wir bei uns keine Patienten, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben.«