Anerkennung: IQ Netzwerk

Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019: Schnellere und effizientere Anerkennungsverfahren?

Der Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019 legt wiederum umfassend Daten zu den beruflichen Anerkennungsverfahren dar. Mit speziellen Info-Boxen wird auf besondere Sachverhalte hingewiesen.

Info-Box 8: Schnellere und effizientere Anerkennungsverfahren durch Kooperation von Akteuren
Neben der Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis wird die zügige Durchführung von Anerkennungsverfahren angestrebt. Zu diesem Zweck kooperiert in Rheinland-Pfalz die für die Anerkennung von medizinischen Gesundheitsberufen zuständige Stelle, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), seit 2016 mit dem Landesnetzwerk IQ. Anerkennungsinteressierte im Bereich der (nicht) akademischen Heil- und Gesundheitsberufe sollen schneller den Anerkennungsprozess in Rheinland-Pfalz durchlaufen. Der Fokus der Arbeit liegt auf Antragstellenden aus Drittstaaten. Die Kooperation beruht auf einer schriftlichen Vereinbarung, die einen strukturierten Austausch über Einzelfälle und Verfahrensabläufe beinhaltet. So sollen Kompetenzen gebündelt und die Anerkennungsverfahren beschleunigt werden. Denn häufig benötigen Anerkennungssuchende Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Formalien für den Anerkennungsprozess, um die richtigen Schritte aus ihrem Anerkennungsbescheid zu ziehen. Hier kann der Verweis der anerkennenden Behörde an das IQ Netzwerk helfen. Die Kooperation wird von allen Partnern als eine Entlastung und Bereicherung wahrgenommen.

Zurzeit wenden sich sehr viele Anerkennungssuchende aus Rheinland-Pfalz an Institutionen wie das mibeg-Institut mit der Bitte, Anerkennungsberatung und Unterstützung bei der weiteren beruflichen Integration zu erhalten. Mit dem im Anerkennungsbericht 2019  dargestellten Verfahren ist ein Unternehmen beauftragt, das derzeit auf der Website folgendes bekannt gibt:

Wichtiger Hinweis: Wir freuen uns über das große Interesse an der Beratung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen aus dem Ausland. Dies hat aber dazu geführt, dass unsere Beratungsstelle überlastet ist. Zurzeit beträgt die Wartezeit auf einen Termin oder die Beantwortung Ihrer Fragen mehr als 10 Wochen. Deshalb können wir aktuell leider keine NEUEN Anfragen annehmen. Wenn Sie bereits bei uns gemeldet sind, werden Sie selbstverständlich wie gewohnt weiter betreut. Neue Termine können wieder ab März 2020 vereinbart werden. Dann wird auch unser Online Kontaktformular »Beratung« wieder zur Verfügung stehen. Bitte melden Sie sich dann wieder bei uns. Wir bitten Sie dafür um Verständnis und um Geduld.

Ähnlich lautet auch die entsprechende Information auf der Website des zuständigen Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz. Beratungen sind offenbar im Zeitraum von mehreren Wochen nicht möglich.

Interessenten können am kostenfreien und wöchentlich stattfindenden Informationsseminar »Wege zur Anerkennung« des mibeg-Instituts teilnehmen oder sich regelmäßig über die Website des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz über die weitere Entwicklung informieren.

Relaunch und Rochade – IQ Netzwerk Veränderungen

Eine Reihe von Veränderungen erfährt das IQ Netzwerk. Dazu gehört ein überarbeiteter Webauftritt, über den bereits der WHKT-Newsletter des IQ Netzwerks NRW berichtete. Bei der ebb Entwicklungsgesellschaft für berufliche Bildung mbH gibt es einen Wechsel in der Geschäftsführung. ebb ist zuständig für das Koordinierungsprojekt des bundesweit tätigen Netzwerks »Integration durch Qualifizierung (IQ)«.

Im Januar übernahm Dr. Ottmar Döring eine der beiden Geschäftsführungspositionen bei der ebb GmbH und folgte damit auf Christiane Tieben-Westkamp, die in ein anderes Aufgabengebiet im selben Unternehmen wechselte. Dr. Ottmar Döring war zuvor für das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gemeinnützige GmbH tätig, davon über acht Jahre als Geschäftsführer und Leiter der IQ Fachstelle »Beratung und Qualifizierung«. Es folgte eine Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH), danach engagierte er sich für ZeBI e.V. Die Organisation ist u.a. für ein Teilprojekt im IQ Netzwerk in Berlin tätig: »Fachkräftegewinnung für Berlin: Netzwerkbildung für qualifizierte Zuwanderung durch Analyse, Dialog und Initiierung von Support-Strukturen mit Migrantenorganisationen«.

Konstant in der Leitung und Koordination des IQ Netzwerks auf Bundesebene bleibt Sabine Schröder zuständig. Sabine Schröder war zunächst als wissenschaftliche Projektleiterin bei der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) tätig, bevor sie 2010, gemeinsam mit Christiane Tieben-Westkamp, Geschäftsführerin der ebb Entwicklungsgesellschaft für berufliche Bildung mbH wurde. Sie leitet das Koordinierungsprojekt des bundesweit tätigen Netzwerks »Integration durch Qualifizierung (IQ)«.

Veränderung erfährt das IQ Netzwerk auch in den Bereichen Beratung und Qualifizierung. »Vom Projekt zum Produkt«, also von der projektfinanzierten Förderung zur Regelförderung von Angeboten für Migrantinnen und Migranten, gehört zu den Themen bei Veranstaltungen für Mitarbeitende in IQ-Netzwerk-Projekten: »Transfer von IQ Qualifizierungen in die Regelförderung durch AZAV-Zertifizierung«.

Anerkennungsberatung erfolgt über die Beratungsstellen hinaus zunehmend durch die Arbeitsvermittlungsexpert/innen der Jobcenter und Agenturen für Arbeit. Anerkennungs- oder Anpassungsqualifizierungen erfolgen in allen Bundesländern durch regelgeförderte Angebote bei einer Vielzahl von Bildungsprojekten. Dabei kann das Programm »Integration durch Qualifizierung (IQ)« als Erfolgsgeschichte gewertet werden wie das »Anerkennungsgesetz« und seine Entsprechungen auf Länderebene.

Bundeskanzlerin zeichnet ein mit Bundesmitteln gefördertes Projekt aus

Bundeskanzlerin Angela Merkel; © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Bundeskanzlerin Angela Merkel; © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Ein mit Bundesmitteln gefördertes Projekt eines Bundeslandes wurde aktuell durch die Bundeskanzlerin ausgezeichnet. Die verdiente Belobigung ging an den Präsidenten einer berufsständischen Kammer auf Bundesebene, die ein Projekt umsetzt, das ein Bundesgesetz begleitet. Ausgesucht wurde der Preisträger durch den vormaligen Chef einer Bundesbehörde und eines Bundesamtes, auf Vorschlag von Organisationen auf Bundesebene.

Die Kammer hat im Rahmen eines dreijährigen Qualifizierungsprojekts 57 zukünftige Kammermitglieder, die, aus dem Ausland kommend, ihre berufliche Anerkennung hier suchen, auf Prüfungen vorbereitet, die die Kammern in vielen Bundesländern selbst abnehmen. Damit wird dringend gesuchtes Personal für das Bundesland gewonnen und zugleich eine Projektförderung der Kammer ermöglicht.

Mit dabei im Projekt ist noch eine private Consultingfirma, die, ebenfalls durch Bundesmittel gefördert, in diesem Bundesland per Vertrag beauftragt ist, alle Anerkennungssuchenden in diesem Bereich zu beraten und die so Beratenen auf das eigene Projekt, ebenfalls mit Bundesmitteln unterstützt, hinweisen kann.

Dieses Integrationsprojekt wird nun ausgezeichnet, eines von knapp vierhundert vergleichbaren Beratungs- und Qualifizierungsprojekten, die der Bund über ein bundesweites Netzwerk auf den Weg brachte. Eine dpa-Meldung sorgte für bundesweites Marketing, in Bayern verpasste es leider eine Zeitung, die Sperrfrist der Meldung einzuhalten, und so brachte ein bundesweit agierender Newsticker der besagten Berufsbranche unter dem Titel »Verwirrung um Auszeichnung« die Rede der Bundeskanzlerin kurzfristig in Gefahr, die ja noch Spannung über den Preisträger vermitteln wollte, während die News schon über den Ticker lief.

Dabei hat das Bundesland eigentlich Profis für das bundesweite Marketing anzubieten: Eine Meldung der besagten Consultingfirma brachte es bereits zuvor mit einem ebenso mit Bundesmitteln geförderten Projekt auf die Website der Bundesregierung. Unter dem Titel »Flüchtlinge leisten hippokratischen Eid« wurden Deutschsprachkurse für eine Berufsgruppe beworben. Warum Geflüchtete diesen Eid ablegen sollen, wo im Bundesgebiet nicht einmal Ärztinnen und Ärzte dies tun, erschloss sich dabei über das Bundespresseamt nicht so ganz. Die Bundeskanzlerin verlieh jedenfalls am 11.11. den Preis diesem auszeichnungswürdigen Projekt. Wir gratulieren herzlich!

Wie geht es mit den Kenntnisprüfungen? BIBB-Anerkennungsmonitoring bei akademischen Heilberufen

BIBB-Fachbeitrag über Anerkennungsverfahren in den akademischen HeilberufenDas Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB hat ein Monitoring zur Kenntnisprüfung im Rahmen der Anerkennungsverfahren bei den akademischen Heilberufen durchgeführt und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Humanmedizin gelegt. Die Ergebnisse des Anerkennungsmonitorings zu diesem Thema haben Dr. Rebecca Atanassov, Dr. Jessica Erbe und Robert Koch als Autoren zusammengefasst. Das Ergebnis bezieht sich auf eine Erhebung, bei der die zuständigen Stellen zu den von ihnen durchgeführten Kenntnisprüfungen und Erfolgsquoten befragt wurden. Der Zeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2017.

Zunächst wird die amtliche Statistik zu den Kenntnisprüfungen referiert. Das Ergebnis ist ermutigend: In diesen Jahren konnte bei mehr als der Hälfte aller Gleichwertigkeitsprüfungen die volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden, allerdings sank der Anteil der Bescheide auf volle Gleichwertigkeit von fast 80 Prozent im Jahr 2014 auf 60 Prozent 2017.

Bei den Anerkennungsverfahren im Jahr 2017 zum deutschen Referenzberuf Humanmedizin bei Drittstaatlern wurden insgesamt 4.287 Verfahren beschieden. Davon erreichten 60 Prozent die volle Gleichwertigkeit, davon wiederum 45 Prozent nach erfolgreicher Kenntnisprüfung und 55 Prozent nach ausschließlicher Dokumentenprüfung, besagt die amtliche Statistik.

Zum Verfahren: Grundlage für die Erstellung eines Bescheids ist die inhaltliche Dokumentenprüfung. Werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, kann die Gleichwertigkeit bescheinigt werden. Werden Unterschiede festgestellt, kann eine Ausgleichsmaßnahme erfolgen, bei Ärztinnen und Ärzten, die aus einem sog. Drittstaat kommen, ist dies regelmäßig das Absolvieren einer Kenntnisprüfung.

Die amtliche Statistik referiert keine Daten zu den Erfolgsquoten oder der Anzahl von benötigten Prüfungsversuchen für die Kenntnisprüfung. Hier setzt die Befragung im Rahmen des Anerkennungsmonitorings ein. Es ist von Interesse, ob Kenntnisprüfungen direkt bestanden werden oder erst nach mehrmaligem Versuch. Kenntnisprüfungen können der Regel nach maximal dreimal abgelegt werden. Allerdings gibt es immer noch einen »Approbationstourismus«, der dadurch möglich ist, dass Prüfungsversuche in anderen Bundesländern erneut gestartet werden. Es gibt kein einheitlich verbindliches System einer Registratur, in dem Approbationen oder Versuche, die Approbation zu erlangen, zentral geführt werden, sondern nur die gute Verwaltungspraxis zuständiger Stellen im Austausch. Die Antragsteller werden befragt und müssen Auskunft geben, ob sie ggf. schon in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Approbation gestellt haben. Weiterlesen

Auf dem Weg zum 1.500sten Teilnehmer: Ärztinnen und Ärzte qualifizieren sich im mibeg-Institut

Prof. Dr. med. Ingo Flenker begrüßt Ärztinnen und Ärzte im mibeg-Institut

Prof. Dr. med. Ingo Flenker begrüßt Ärztinnen und Ärzte im mibeg-Institut

Prof. Dr. med. Ingo Flenker referierte in der Eröffnungseinheit des Intensivkurses Fachsprache Medizin, den das mibeg-Institut heute gemeinsam mit dem Marburger Bund startete. Eine zielgerichtete, kompakte und durch ärztliche Dozenten gestaltete Fortbildung bereitet die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte auf die Fachsprachprüfung vor ihrer Landesärztekammer vor.

Das Seminar gehört zum Programm IQuaMed, mit dem das mibeg-Institut Medizin seit 2015 Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger, Physiotherapeuten, MTRAs, MTLAs, Ergotherapeuten und Hebammen, also Angehörige aller reglementierten Gesundheitsberufe rasch und zielgerichtet auf ihre berufliche Anerkennung vorbereitet. 736 Absolventen haben sich dabei zunächst über das Förderprogramm IQ / IQ Netzwerk mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds in Kooperation mit dem Bundesbildungsministerium und der Bundesagentur für Arbeit, vorbereiten können. Bereits jetzt wird eine größere Zahl von Teilnehmern unterstützt über die Regelförderung der Bundesagentur für Arbeit durch Bildungsgutscheine. Damit wird nachhaltig das Ziel des Förderprogramms IQ / IQ Netzwerk erreicht: ein kontinuierliches Angebot für Anerkennungsqualifizierungen über Regelförderung. Weiterlesen