Anerkennung: Programm IQuaMed

Seminar »Wie gelange ich zur beruflichen Anerkennung?« im mibeg-Institut

Informationseminar »Wege zur Anerkennung« 2020

Informationseminar »Wege zur Anerkennung« 2020

Neues Jahr, neue Möglichkeiten! Unsere Informationsseminare »Wege zur Anerkennung« für Gesundheitsfachkräfte sind bereits wieder gestartet, und das mibeg-Institut hält für 2020 viele Termine bereit. Am 6. Januar war bereits der Auftakt mit einem Seminar »Wege zur Anerkennung«, das sich speziell an Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten richtete und in Herne bei bene+ stattfand. Heute wurden im für die Teilnehmer kostenfreien Informationsseminar vor allem Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apotheker/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, MTRAs und MTLAs in Köln beraten. Die fröhlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollen und werden sicherlich alle ihre berufliche Anerkennung im Jahre 2020 erhalten.

Am 22. Januar wird ein Informationsseminar zusammen mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe in Essen stattfinden, das sich ausschließlich an Gesundheits- und Krankenpfleger/innen richtet.

Interessent/innen können sich jederzeit gern an uns wenden, am besten per Mail an medizin@mibeg.de.

Die Seminarleiter/innen und Anerkennungsberater/innen des mibeg-Instituts informieren und beraten im Seminar intensiv über die Antragstellung zur beruflichen Anerkennung, über die notwendigen Unterlagen, über die notwendigen Sprachkenntnisse, über Anerkennungsqualifizierungen, über erforderliche Prüfungen und wie man sie erfolgreich bestehen kann und über den Arbeitsmarkt für akademische Heilberufe und Gesundheitsfachkräfte in Deutschland.

Die nächsten Seminartermine finden Sie hier.

Programm IQuaMed: Anerkennungsqualifizierungen für Gesundheitsberufe 2020 starten

Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um hier zu leben und zu arbeiten, müssen sich wie alle weiteren Angehörige reglementierter Gesundheitsberufe ihren Beruf anerkennen lassen. Zuvor müssen die fachsprachlichen Kenntnisse, teilweise aber auch die fachlichen Kenntnisse auf die Gleichwertigkeit hin geprüft und sogenannte Anerkennungsprüfungen absolviert werden. Das mibeg-Institut Medizin bereitet mit vielen Partnern aus dem Gesundheitswesen auf diese Anerkennung vor.

Ab dem 7. Januar starten wieder unsere Informationsseminare »Wege zur Anerkennung«. Hier beraten wir Interessentinnen und Interessenten, wie sie ihre berufliche Anerkennung erreichen können, welche Schritte erforderlich sind und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Auf diesen Informationsseminaren erfahren Sie zugleich, welche Qualifizierung für Sie richtig ist, um schnellstmöglich Ihre berufliche Anerkennung zu bekommen.

Wir beraten Sie gern und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Zugleich sagen wir allen Absolventinnen und Absolventen herzlichen Dank, die sich im letzten Jahr bei uns mit netten Mails oder persönlich gemeldet haben und gratulieren ganz herzlich allen, die bereits erfolgreich in ihrem Beruf arbeiten können.

Werden in NRW die Kammern mit der Abnahme der Kenntnisprüfung beauftragt?

Aktuell beraten die Experten des Gesundheitsausschusses im NRW-Landtag, ergänzt durch externe Stellungnahmen, den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes. Diese Woche befasst sich abschließend der Gesundheitsauschuss des Landes damit und wird ihn anschließend zur weiteren Beratung an den Landtag überweisen. Neben zahlreichen wichtigen Veränderungen soll auch der Passus eingefügt werden, dass den Heilberufskammern (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und zukünftig Pflege) für ihren jeweiligen Berufsstand die Durchführung von Kenntnis- und Fachsprachprüfungen im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Aufgabe übertragen werden kann. § 9 Abs. 4 HeilBerG wird insofern ergänzt.

Diese Ergänzung wurde verschiedentlich eingefordert. Die Kammern sind bisher beauftragt, den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung in den Berufsbereichen (Ärztliche oder zahnärztliche Weiterbildung »Facharztanerkennung«, »Fachzahnarztanerkennung«) festzustellen und Fachsprachprüfungen abzunehmen. Nun könnte noch die Abnahme von Kenntnisprüfungen hinzukommen, wir berichteten hierzu bereits. Nordrhein-Westfalen leistet damit einen weiteren Beitrag zur Qualitätssicherung in den Antragsverfahren, Kenntnisprüfungen könnten, ähnlich wie Fachsprachprüfungen, in höherem Takt für Anerkennungssuchende angeboten werden. Das Ministerium könnte nach Verabschiedung des Gesetzes eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen.

Update: Inzwischen ist das Gesetz beschlossen.

Wie kann ich ein Visum zur Anerkennung meiner Berufsqualifikation erhalten?

make-it-in-germany.com
Immer wieder erreichen uns Anfragen aus dem Ausland mit der Bitte um Informationen, wie eine Anerkennung der Berufsqualifikationen vor sich geht und wie man ein Visum für einen Aufenthalt im Rahmen eines Anerkennungs- und Bewerbungsverfahrens erhält.

Das Portal der Bundesregierung make-it-in-germany.com hält in mehreren Sprachen sehr gute Informationen bereit.

»Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen, benötigen Sie für die Teilnahme an einem solchen Programm in der Regel einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung der Berufsqualifikationen (§17a AufenthG). Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre zuständige Anerkennungsstelle hat im Anerkennungsbescheid festgestellt, dass Sie noch einen weiteren Kurs in Theorie oder Praxis absolvieren müssen, um die volle Anerkennung Ihrer Qualifikation zu erhalten.
  • Um ein Visum beantragen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich für einen solchen Kurs erfolgreich angemeldet haben. Sollte es sich dabei um einen überwiegend praktischen Lehrgang in einem Betrieb handeln, muss dieser Betrieb einen Weiterbildungsplan aufstellen, der darlegt, wie Sie für die Anerkennung erforderlichen Qualifikationen erarbeiten können. Außerdem soll der Weiterbildungsplan auch darlegen, welches Gehalt der Betrieb Ihnen während des praktischen Lehrgangs zahlt.
  • Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie genügend finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt haben. Um welchen Betrag es sich dabei konkret handelt und wie Sie die finanziellen Mittel nachweisen müssen, erfahren Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland. Die Adresse der für Sie zuständigen deutschen Botschaft finden Sie auf unserer Weltkarte ›Ansprechpartner vor Ort‹.
  • Wenn Sie die Unterlagen zusammen haben, können Sie das Visum bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Nach Einreise erhalten Sie bei der Ausländerbehörde in Deutschland Ihre Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer des Kurses einschließlich einer anschließenden Prüfung, höchstens jedoch für 18 Monate.
  • Sollten Sie neben Ihrem Qualifizierungskurs arbeiten wollen, ist dies ohne Weiteres möglich: In Ihrem eigenen Berufsfeld kann es sich um mehr als 10 Stunden handeln, in einem anderen Berufsfeld dürfen Sie nur maximal 10 Stunden arbeiten. So können Sie zum Beispiel während eines Qualifizierungskurses im Bereich Krankenpflege nebenbei mehr als zehn Stunden bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber arbeiten, in dem Sie bei den Pflegearbeiten mithelfen.«

Diese und viele weitere Hinweise finden Sie über diesen Link.

This information is also available in English.

Informationen zu den Qualifizierungsprogrammen finden Sie auf der Website des mibeg-Instituts Medizin.

 

Vorbereitung Kenntnisprüfung Pflege: Neue Kurse starten

Gesundheits- und Krankenpflege

Erfolgreiche Absolventin des Programms IQuaMed: Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin erreicht

Gemeinsam mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe Essen (KKS) startet das mibeg-Institut fortlaufend Kurse. Die sechsmonatigen Seminare bereiten in Theorie und Praxis auf die Kenntnisprüfung vor, die zum Ende des Seminars unter dem Vorsitz des Landesprüfungsamtes abgelegt wird. Das Ziel des Seminars ist die bestmögliche Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung Pflege und die Vorbereitung auf die Ausübung des Berufs als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Die KKS und das mibeg-Institut bieten allen Interessenten ein herzliches Willkommen. Die Pflegepädagogen der KKS Essen verfügen über viel Erfahrung bei der Integration der aus dem Ausland kommenden Kolleginnen und Kollegen und haben an der Entwicklung und erfolgreichen Etablierung des Seminars von Beginn an mitgewirkt.

Das Praxisseminar Pflege mit integrierter Kenntnisprüfung startet mehrmals pro Jahr. Interessenten können sich beim mibeg-Institut bewerben.

Folgende Bewerbungsunterlagen werden benötigt:

  • Aktueller, vollständiger und chronologischer Lebenslauf
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines Studiums im Bereich Pflege im Herkunftsland
  • Bescheid der Bezirksregierung, dass Sie den Antrag auf Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger gestellt haben, Feststellungsbescheid
  • ggf. Arbeitszeugnisse
  • Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse Level B2 eines anerkannten Sprachprüfungsinstituts (Goethe, TELC), ggf. Einzelgespräch vor Seminarbeginn im mibeg-Institut

Wir laden herzlich zur Teilnahme ein.