Anerkennung: Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse

Wie geht es mit den Kenntnisprüfungen? BIBB-Anerkennungsmonitoring bei akademischen Heilberufen

BIBB-Fachbeitrag über Anerkennungsverfahren in den akademischen HeilberufenDas Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB hat ein Monitoring zur Kenntnisprüfung im Rahmen der Anerkennungsverfahren bei den akademischen Heilberufen durchgeführt und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Humanmedizin gelegt. Die Ergebnisse des Anerkennungsmonitorings zu diesem Thema haben Dr. Rebecca Atanassov, Dr. Jessica Erbe und Robert Koch als Autoren zusammengefasst. Das Ergebnis bezieht sich auf eine Erhebung, bei der die zuständigen Stellen zu den von ihnen durchgeführten Kenntnisprüfungen und Erfolgsquoten befragt wurden. Der Zeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2017.

Zunächst wird die amtliche Statistik zu den Kenntnisprüfungen referiert. Das Ergebnis ist ermutigend: In diesen Jahren konnte bei mehr als der Hälfte aller Gleichwertigkeitsprüfungen die volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden, allerdings sank der Anteil der Bescheide auf volle Gleichwertigkeit von fast 80 Prozent im Jahr 2014 auf 60 Prozent 2017.

Bei den Anerkennungsverfahren im Jahr 2017 zum deutschen Referenzberuf Humanmedizin bei Drittstaatlern wurden insgesamt 4.287 Verfahren beschieden. Davon erreichten 60 Prozent die volle Gleichwertigkeit, davon wiederum 45 Prozent nach erfolgreicher Kenntnisprüfung und 55 Prozent nach ausschließlicher Dokumentenprüfung, besagt die amtliche Statistik.

Zum Verfahren: Grundlage für die Erstellung eines Bescheids ist die inhaltliche Dokumentenprüfung. Werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, kann die Gleichwertigkeit bescheinigt werden. Werden Unterschiede festgestellt, kann eine Ausgleichsmaßnahme erfolgen, bei Ärztinnen und Ärzten, die aus einem sog. Drittstaat kommen, ist dies regelmäßig das Absolvieren einer Kenntnisprüfung.

Die amtliche Statistik referiert keine Daten zu den Erfolgsquoten oder der Anzahl von benötigten Prüfungsversuchen für die Kenntnisprüfung. Hier setzt die Befragung im Rahmen des Anerkennungsmonitorings ein. Es ist von Interesse, ob Kenntnisprüfungen direkt bestanden werden oder erst nach mehrmaligem Versuch. Kenntnisprüfungen können der Regel nach maximal dreimal abgelegt werden. Allerdings gibt es immer noch einen »Approbationstourismus«, der dadurch möglich ist, dass Prüfungsversuche in anderen Bundesländern erneut gestartet werden. Es gibt kein einheitlich verbindliches System einer Registratur, in dem Approbationen oder Versuche, die Approbation zu erlangen, zentral geführt werden, sondern nur die gute Verwaltungspraxis zuständiger Stellen im Austausch. Die Antragsteller werden befragt und müssen Auskunft geben, ob sie ggf. schon in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Approbation gestellt haben. Weiterlesen

Fortbildung zu den Anerkennungsverfahren ausländischer Gesundheitsfachkräfte

Für Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in Kliniken bietet das mibeg-Institut am 9. Oktober 2019 eine eintägige Fortbildung an.

Bei der Gewinnung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften ist die Anerkennung der Studien- und Berufsabschlüsse das zentrale Thema im Gesundheitswesen. Unter welchen Voraussetzungen können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt werden? Welche aktuellen Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden, wenn die berufliche Anerkennung in einem Gesundheitsberuf in Deutschland angestrebt wird? Was kennzeichnet die Verfahrenspraxis der Approbationsbehörden? Welche Aufgaben stellen sich aktuell der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe? Wie läuft das Approbationsverfahren aus Sicht der Ärztekammern? Für eine optimale Beratung und Begleitung von Anerkennungsprozessen benötigen Experten aus den Bereichen Recht, Arbeitsvermittlung, Anerkennungsberatung und Human Resources Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der Verfahrenspraxis der Behörden.

Es referieren u.a. RD’in Constanze Lernhart, die über eine mehrjährige Erfahrung als juristische Dezernentin für den Bereich Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie verfügt, und die Juristin Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG in Bonn. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Bezirksregierung Münster in NRW ab 2020 erneut allein zuständig für die Anerkennung der Gesundheitsberufe

Nach dem Beschluss des Landeskabinetts NRW ist es jetzt auch offiziell: Die Anerkennung  ausländischer Abschlüsse in Gesundheitsberufen soll ab 2020 zentral durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Antragsteller wenden sich künftig direkt an die entsprechende Abteilung bei der Bezirksregierung Münster. Nicht nur Gesundheitsfachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten bekommen dann dort auf Antrag ihren entsprechenden Bescheid, sondern auch Angehörige akademischer Heilberufe, zu denen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gehören.

Dass die Zuständigkeit für diese Bereiche nach Westfalen geht, gehört sicher zu den Lieblingsprojekten des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, der sich die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ganz oben auf die politische Agenda gesetzt hat. Was der Öffentlichkeit jetzt allerdings als Ende der »Zersplitterung« vorgestellt wird, ist nichts anderes als die Verlagerung von Düsseldorf nach Münster. Alle Gesundheitsfachberufe waren in den letzten Jahren zentral bei der Bezirksregierung Düsseldorf in der Verwaltungszuständigkeit, und dort ist auch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie angesiedelt.

Dezentral organisiert, also verteilt über fünf Bezirksregierungen in NRW, war lediglich die Zuständigkeit für die akademischen Heilberufe. Da das ständige politische Auf und Ab zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung, das natürlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, bürgernah präsentiert werden muss, wird das Ganze mit dem Anspruch der Beschleunigung der Verfahren begründet. Zudem soll Münster nicht das neue Reiseziel für Antragsteller werden, da die Anträge zukünftig vor allem digital bearbeitet werden sollen.

Die Beauftragung der Bezirksregierung Münster, die die Verfahren bereits vor einigen Jahren zentral für NRW verantwortete, setzt voraus, dass auch entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden, sowohl im Personalbereich als auch im Bereich der Sachausstattung, insbesondere im Bereich der EDV. Hierzu wurde allerdings bislang nichts verlautbart.

Bei einer Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin bereits in Bezug auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG deutlich gemacht, dass die wünschenswerten schnelleren und transparenteren Anerkennungsverfahren nicht nur politisch gefordert werden sollten, sondern dass die mit der Abwicklung beauftragten zuständigen Stellen auch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen. Weiterlesen

Programm IQuaMed: Neue Termine 2019

Für Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte sind bereits die neuen Starttermine 2019 für Qualifizierungen zur Vorbereitung auf die Approbation auf der Website des mibeg-Instituts Medizin zu finden. Die Anerkennungssuchenden können sich mit den Seminaren gezielt auf die Fachsprachprüfung oder die Kenntnisprüfung in allen Bundesländern vorbereiten und bekommen zahlreiche Informationen, um sich beruflich im deutschen Gesundheitswesen zu integrieren.

Alle Seminare können öffentlich über Bildungsgutscheine der Jobcenter und Arbeitsagenturen gefördert werden.

Alle Interessenten, die ihre berufliche Anerkennung in Deutschland erlangen möchten, um im Gesundheitswesen zu arbeiten, laden wir herzlich zu einem unserer kostenlosen Seminare »Wege zur Anerkennung« oder zur wöchentlichen Informationsveranstaltung in das mibeg-Institut Medizin ein.

Wir freuen uns auf Ihre E-Mail. Gerne können Sie uns bereits vorab Ihre Unterlagen zusenden, damit wir Sie entsprechend beraten können.

Landtag NRW debattiert über Berufsanerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte

Der nordrhein-westfalische Landtag hat sich aktuell mit einem Antrag der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion befasst. Ausgehend von der Tatsache, dass die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ein wesentliches Instrument zur Integration von Migrant/innen ist und der Fachkräftesicherung dient, möchten diese Fraktionen mit dem Antrag erreichen, dass bestehende Verfahrensprobleme der Anerkennung beseitigt werden. Insbesondere nimmt der Antrag die Gesundheitsberufe in den Fokus, weil hier Antragstellende, aber auch Arbeitgeber sich regelmäßig ein schnelleres Verfahren wünschen.

Der Antrag fordert »unbürokratische Verfahren«, die die Antragstellung auf Anerkennung bereits aus dem Ausland befördern und die Einreise zum Zwecke der Anerkennung vereinfachen, und sieht dies als Beitrag zur Willkommenskultur. Allerdings weist auch dieser Antrag darauf hin, dass »ausländische Berufsqualifikationen mit fachlich nicht vergleichbaren Qualifikationen oder ohne ausreichende Prüfung« nicht anerkannt werden dürfen.

»Der Landtag ist der Ansicht, dass die Landesregierung bereits jetzt zahlreiche gute Angebote bereitgestellt hat«, heißt es im Antrag. Der Landtag NRW hatte bereits im Landeshaushalt 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 € zur Verfügung gestellt. Der Antrag möchte Prüfungsverfahren befördern, die auf die Lebens- und Berufserfahrung der Anerkennungssuchenden abstellen und wünscht qualitätsgesicherte, aber niederschwellige Kenntnisprüfungen. Die Fraktionen sehen dabei selbst, dass dabei nicht »ein Blankoscheck ausgestellt werden darf«.

Die in Fachkreisen bereits bekannten Argumente werden ergänzt durch die Forderung, dass sicherzustellen sei, dass »Anerkennungsentscheidungen auf der Basis identischer Datengrundlagen stattfinden, um eine Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns in gleich gelagerten Fällen hinsichtlich der Abläufe und Entscheidungen zu gewährleisten«. Weiterlesen