Anerkennung: ESF Europäischer Sozialfonds

IQ Netzwerk: Neue Förderrichtlinie veröffentlicht

Bundesministerium für Arbeit und SozialesMit Datum vom 20. Juni 2022 ist die neue »Förderrichtlinie zum ESF-Plus-Bundesprogramm – Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus), Förderperiode 2021 bis 2027, Förderprogramm IQ − Integration durch Qualifizierung« erschienen.

»Ziel der Förderung ist es, die nachhaltige und bildungsadäquate Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt zu verbessern. (…) Ziel dieser Richtlinie ist es daher, in Deutschland lebende Menschen ausländischer Herkunft dabei zu unterstützen, einer qualifizierten Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen und dabei ihre vorhandenen Kompetenzen einzubringen.«

Die Unterstützung durch dieses Förderprogramm ist immer nachrangig zu anderen regelgeleiteten Förderungen zu verstehen und gilt nur für den Fall, dass es bei einer teilweisen Anerkennung noch »keine Gruppen- oder Regelangebote zum Absolvieren der für eine volle Anerkennung erforderlichen Qualifizierungsmaßnahme gibt«. Hier hat Deutschland in den letzten Jahren insbesondere für die Gesundheitsberufe zahlreiche Angebote geschaffen, die mit den zuständigen Stellen abgestimmt sind, erfolgreich angeboten und über Bildungsgutscheine gefördert werden.

BMAS fördert letztmalig Angebote zur Anerkennungsberatung

»Mit dieser Richtlinie fördert das BMAS letztmalig Angebote zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung. (…) Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit mit der BA intensiviert werden, z. B. durch eine räumliche Einbindung der Beratungsangebote in die Dienststellen der BA.« Die Förderrichtlinie fordert eine stärkere Ausrichtung auf die »arbeitsmarktliche Verwertbarkeit«. Damit sagt das BMAS zugleich, dass Projekte jetzt stärker auf dieses Qualitätsmerkmal hin geprüft werden.

Selbstverständlich hebt die Förderrichtlinie auf überregionale virtuelle Gruppenqualifizierungen ab. Hier bleibt es neben den Faktoren Vereinfachung, Kostenersparnis, bundeslandübergreifende Angebote spannend, ob der beabsichtigte Integrationserfolg tatsächlich erreichbar ist.

Die Förderrichtlinie unterstreicht die Bedeutung von Projekten zur »Fairen Integration«. Beraten wird dabei zu Fragen, die direkt mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen wie Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Krankenversicherung und weiteren Themen. Wenn Anpassungslehrgänge in reglementierten Berufen angeboten werden und über dieses Förderprogramm unterstützt werden sollen, müssen sie zwingend zuvor mit den für die Berufsanerkennung zuständigen Stellen abgestimmt worden sein.

Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung wird durch das IQ Netzwerk nicht mehr gefördert

Die Förderrichtlinie betont: »Zur Vorbereitung auf Kenntnisprüfungen ist bereits eine Vielzahl an marktreifen Modellen entwickelt worden, sodass derartige Vorbereitungskurse vorrangig Gegenstand der Verweisberatung sind. Mit Mitteln des Förderprogramms können Vorbereitungen auf Kenntnisprüfungen nur noch gefördert werden, falls für Kooperationen mit öffentlichen Anwerbeakteuren wie der BA kein ausreichendes bzw. passendes Marktangebot zur Verfügung steht oder weitere Qualifizierungsbedarfe noch zu entwickeln sind.«

Für die reglementierten Gesundheitsberufe und die akademischen Heilberufe ist dies regelmäßig nicht der Fall. Es sind bereits genügend Angebote mit ausreichender Platzkapazität für die Regelförderung nach AZAV zertifiziert.

Von interessierten Trägern kann die IQ-Förderrichtlinie hier abgerufen werden.

Melita Grieshop: »Anerkennungsqualifizierungen für Hebammen in innovativer Form«

Prof. Dr. Melita Grieshop, Evangelische Hochschule Berlin; © Melita Grieshop / Ev. Hochschule Berlin

Prof. Dr. Melita Grieshop, Evangelische Hochschule Berlin; © Melita Grieshop / Ev. Hochschule Berlin

Prof. Dr. Melita Grieshop leitet den dualen Bachelor-Studiengang Hebammenkunde an der Evangelischen Hochschule in Berlin (EHB). Die erfahrene Hebamme und Dipl.-Pflegepädagogin ist zugleich Projektleiterin von Anpassungslehrgängen für Hebammen aus Drittstaaten sowie für Praxisanleiter:innen. Ihr Integrationsprojekt zu Anerkennungsqualifizierungen von Hebammen startete 2019 erfolgreich.

Wir fragen Prof. Grieshop für anerkennung-medizin.de nach den Erfordernissen, um eine Anerkennungsqualifizierung für Hebammen dauerhaft in Deutschland zu etablieren.

anerkennung-medizin.de: Die Hebammenkunde ist längst auf dem Weg der Akademisierung, Sie leiten den Bachelor-Studiengang Hebammenkunde an der Evangelischen Hochschule Berlin. Wie erfolgreich ist der Prozess der Akademisierung der Hebammenkunde bislang gelaufen? Welche Meilensteine konnten erreicht werden?

Prof. Dr. Melita Grieshop: Im Jahr 2019 konnten wir über die Novellierung des Hebammengesetzes endlich die Vollakademisierung des Hebammenberufs erreichen. Zukünftig bzw. mit einer kurzen Übergangsphase werden alle Hebammen ihren Beruf an einer Hochschule erlernen. Zahlreiche Hochschulen wie die EHB haben in den vergangenen zwölf Jahren während der Modellphase schon sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Die Absolvent:innen der EHB finden sehr gut Zugang zum Arbeitsmarkt und/oder sind in der ambulanten Versorgung der Frauen und Familien tätig. Allerdings nutzen die Geburtskliniken das Potential der Hochschulabsolvent:innen noch nicht gut genug.

Die Hebammen B.Sc. würden sich gern mehr in die Organisation, Qualitätsverbesserung und Professionalisierung der Geburtshilfe einbringen. Denn Professionalisierung der Berufspraxis ist ein zentrales Ziel der Akademisierung. Zur Anpassung an das neue Hebammengesetz werden wir unseren Studiengang an der EHB 2021 in das neue Modell Hebammenwissenschaft (B.Sc. Midwifery) überführen und die Zahl der Studienplätze voraussichtlich bis auf 60 Studierende pro Jahr erhöhen.

Neben Forschung und Lehre leiten Sie ein Projekt zur beruflichen Anerkennung von außerhalb der EU erworbenen Abschlüssen der Hebammenkunde. Haben sich die Anerkennungsverfahren aus Ihrer Sicht qualitativ und quantitativ durch die Anerkennungsgesetze in Land und Bund für den Bereich Hebammenkunde verändert? Wie groß schätzen Sie den Fortbildungsbedarf von anerkennungssuchenden Hebammen ein?

Wir bieten unseren Anpassungslehrgang seit 2019 an. Er ist derzeit die einzige hochschulische Anpassungsmaßnahme für Hebammen. Damit haben wir uns von Beginn an an den qualitativen Anforderungen des hochschulischen Lernniveaus orientiert. Bis ca. 2018 gab es bundesweit nur einen fachschulischen Anpassungslehrgang, sodass die Teilnehmer:innen sehr weite Wege und hohe Kosten auf sich nehmen mussten. Die EHB erweitert dieses Angebot in innovativer Form. Pandemiebedingt haben wir inzwischen einen hohen Anteil online-basiertes Lernen eingeführt, sodass wir gut für eine Erweiterung über Berlin/Brandenburg hinaus vorbereitet sind.

Anerkennungsqualifizierung für Hebammen der Ev. Hochschule Berlin mit Unterstützung des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)«; Foto © Baluschek / Ev. Hochschule Berlin

Anerkennungsqualifizierung für Hebammen der Ev. Hochschule Berlin mit Unterstützung des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)«; Foto © Baluschek / Ev. Hochschule Berlin

Die Berufsgruppe der Hebammen ist im Vergleich z.B. zur Pflege oder zur Medizin eine eher kleine Gruppe. Daher wären regionale Anpassungslehrgänge in großer Zahl aufgrund zu geringer Nachfrage nicht kostendeckend.

Zudem sind die personellen Kapazitäten der Hochschulen durch Aufbau und Weiterentwicklung der Hebammenstudiengänge bundesweit sehr belastet, sodass nicht jede Hochschule personelle Kapazitäten für kleine Teilnehmendengruppen freimachen kann.

Aus dem Ausland kommende Hebammen erhalten häufig bei der Beantragung ihrer beruflichen Zulassung Anerkennungsbescheide, die in einem erheblichen Umfang eine Nachqualifizierung fordern. Welche Erfahrungen haben Sie durch das Projekt der Anerkennungsqualifizierung gewinnen können? Welche Lehrinhalte in Theorie und Praxis sehen Sie bei der Integration von aus dem Ausland kommenden Hebammen für notwendig und wünschenswert an? Weiterlesen

»Beste Chirurgie ist mein Ziel«: Gelungene Integration als Arzt

»Man sitzt endlich im richtigen Zug und weiß, wohin es geht.« Der angehende Chirurg Malek Ernez wurde im mibeg-Institut durch das Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)« unterstützt.

»Man sitzt endlich im richtigen Zug und weiß, wohin es geht.« Der angehende Chirurg Malek Ernez wurde im mibeg-Institut durch das Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)« unterstützt.

Immer wieder haben wir gern Kontakt zu unseren Absolventinnen und Absolventen, die in ganz Deutschland arbeiten. Aktuell hatten wir Malek Ernez zu Gast, einen Arzt, der derzeit seine Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie im Evangelischen Krankenhaus Bergisch Gladbach absolviert unter der Leitung von Chefarzt Dr. med. Andreas Hecker, der zugleich Ärztlicher Direktor des Krankenhauses ist.

Spontan erklärte sich Malek Ernez zum Interview bereit und begrüßte zuvor seine Anerkennungsberaterin und Seminarleiterin Carina Schmidt vom mibeg-Institut. Der Arzt ist im Februar 2017 zum ersten Mal in unser Institut gekommen, um an einem Informationsseminar »Wege zur Anerkennung« teilzunehmen. Carina Schmidt lacht bei der Erinnerung an dieses Informationsseminar und erinnert sich, dass der aus Tunesien kommende Arzt sehr, sehr viele Fragen zu seiner Anerkennung und zu seinen beruflichen Möglichkeiten stellte und es ganz genau wissen wollte, um direkt richtig durchzustarten in Deutschland.

anerkennung-nrw.de: Wie sieht Ihr Alltag aus?

Malek Ernez: Es gibt unglaublich viel zu tun. Vielleicht wirke ich ein bisschen müde, denn ich komme direkt aus dem Nachtdienst. Ich glaube, alle Assistenzärzte haben immer viel zu tun, und in der Chirurgie sind wir ganz besonders gefordert, auch in unseren Nachtdiensten. Ich habe einen sehr guten Start für meine ärztliche Berufslaufbahn in Deutschland im Evangelischen Krankenhaus Bergisch Gladbach nehmen können – bis die Corona-Pandemie begann.

Wie hat sich die Corona-Pandemie in der ersten Welle für Sie ausgewirkt?

Durch die Corona-Pandemie wurden wir alle noch mehr gefordert, und vieles ist aufwändiger und komplizierter geworden – Anforderungen, die sich an uns Ärzte und an Pflegekräfte stellen. Während der ersten Welle der Pandemie sind eine Reihe von angesetzten Operationen verschoben worden, da wir unsere Kapazitäten für die Covid-19-Patienten reserviert haben. Das hat für chirurgische Patienten durchaus Probleme bereitet, denn bei manchen sind die Eingriffe, die wir jetzt vornehmen können, aufgrund des verschlimmerten Krankheitsbildes schwieriger. Eine ganze Reihe von Menschen ist wegen der Corona-Pandemie nicht frühzeitig zum Arzt gegangen, und nun kommen sie häufig als Notfälle. Andererseits haben wir auch bei der ersten Welle manche chirurgischen Krankheitsbilder weniger gesehen, zum Beispiel Sportunfälle.

Was kennzeichnet Ihre Arbeitssituation?

Unser Krankenhaus ist gut aufgestellt, und zu unserem chirurgischen Team gehört auch eine ganze Reihe von Fachärzten, also sehr erfahrene Kollegen. Im Juni 2019 habe ich mit meiner Weiterbildung begonnen, und ich denke, ich werde noch gut vier Jahre vor mir haben. Beste Chirurgie ist mein Ziel. Ich führe ein Logbuch, das genau Auskunft gibt, was ich bereits als Chirurg kennengelernt habe. Wir haben eine sehr gute Unterstützung bei uns im Krankenhaus in der Weiterbildung und auch in der entsprechenden Zuteilung von Operationen. Somit ist es für mich auch eine sehr lernintensive Zeit.

Warum haben Sie sich für die Chirurgie entschieden?

Es war schon immer mein Wunsch, Chirurg zu werden, von Beginn an. Mein Vater ist Pädiater, und der hätte es auch gern gesehen, wenn ich ihm in die Pädiatrie gefolgt wäre. Aber ich bin immer schon handwerklich begeistert gewesen, und so stand für mich die Wahl der Chirurgie außer Frage. Schon während meines Studiums in Tunesien hat mir die Famulatur in Chirurgie am meisten Spaß gemacht. Ich habe auch während des Studiums Erfahrungen im Bereich der Inneren Medizin gesammelt, aber für mich war das nicht spannend im Vergleich zur Chirurgie. Hier gehöre ich hin als Arzt.

Warum haben Sie sich entschieden, nach Deutschland zu kommen?

Ein großer Vorteil in Deutschland ist es, dass sich der Arzt seine Spezialisierung selbst aussuchen kann. In Tunesien ist sowas alles vorgegeben und regelt sich über Abschlussnoten. Deutschland bietet viel mehr Möglichkeiten, und hier kann man viel flexibler agieren. Natürlich ist es naheliegend zu überlegen, auch nach Frankreich zu gehen, da die französische Sprache viel vertrauter ist. Aber ich fand es richtiger, nach Deutschland zu gehen.

Malek Ernez im mibeg-Institut

Wie war Ihr Start in Deutschland?

Zunächst bin ich nach Deutschland zwei Monate zum »Testen« gekommen, ich wollte schauen, ob ich die deutsche Sprache lernen kann, ob es nicht zu schwer wird. Und ich wollte ausprobieren, welche Chancen ich hier habe. Letztlich habe ich Deutsch gelernt wie die Medizin im Studium: Ich war jeden Tag in der Bibliothek und habe von morgens bis abends gelernt.

Welche Schritte haben Sie zur Anerkennung unternommen?

Wenn man wie ich aus dem Ausland kommt, ist der Anerkennungsprozess sehr schwierig zu verstehen.

Weiterlesen

Landesärztekammer Hessen ermöglicht ärztliche Fachsprachprüfung

Ab dem 1. Oktober 2020 können aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte, die ihre Fachsprachprüfung ablegen müssen, dies vor der Landesärztekammer Hessen tun. Damit zieht auch das Bundesland Hessen qualitativ den anderen Bundesländern gleich, die standardisierte Verfahren der kollegialen Überprüfung des fachsprachlichen Wissens längst etabliert haben.

Bereits 2012 hatten erste Ärztekammern damit begonnen, Prüfungen zum fachsprachlichen Standard zu entwickeln, da in der klinischen Praxis zahlreiche Probleme bei der Verständigung sowohl in der Arbeit mit den Patienten als auch im kollegialen Miteinander auftraten. Der Nachweis reiner Sprachzertifikate wurde als unzureichend kritisiert, da die Zertifikate häufig den Ansprüchen nicht genügten.

Anders als beispielsweise in den Niederlanden gibt es in den einzelnen deutschen Bundesländern keine zentralen Institute, die ausschließlich mit Prüfungen befasst sind und nicht ein Geschäftsmodell verfolgen, bei dem sie von Kursen und Prüfungen gleichermaßen zu profitieren versuchen.

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat 2014 schließlich verbindlich festgelegt, dass im Bereich der ärztlichen Patientenversorgung höhere sprachliche Standards eingeführt werden müssen und die aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte sich einer solchen Prüfung zu unterziehen haben.

Auch hier machten sich zunächst einzelne Anbieter von Sprachkursen Hoffnung, ein flottes Geschäftsmodell zu etablieren, in dem sie Kurse anboten, Lehrbücher verkauften und die Prüfung abnahmen, natürlich alles mit entsprechenden Gebühren belegt. An der Objektivität der Bewertung der Prüfungsleistungen kamen entsprechend schnell Zweifel auf, sodass quasi flächendeckend die Ärztekammern durch die zuständigen Approbationsbehörden beauftragt wurden, für qualitativ hochwertige Prüfverfahren zu sorgen.

Das mibeg-Institut Medizin hat früh hierzu informiert und eine bundesweite Übersicht erstellt, die jetzt entsprechend in aktualisierter Form vorgelegt wird.

Dass das Bundesland Hessen mit der Beauftragung der Landesärztekammer eine Möglichkeit einrichtet, ärztliche Fachsprachprüfungen durchzuführen, wird zugleich dazu beitragen, unnötigen Approbationstourismus zu vermeiden. Approbationstourismus entsteht immer dann, wenn bestimmte Prüfungsanforderungen gescheut und Prüfer gesucht werden, bei denen es vermeintlich leichter geht, wenngleich auch dies häufig mit sehr hohen Kursgebühren einhergeht.

Jüngstes Beispiel dafür ist in einem anderen Bundesland das Angebot für einen Simulationskurs Fachsprachenprüfung, der 1500 € Kursgebühren für 42 Unterrichtseinheiten fordert. Schaut man sich den Kursplan genauer an, so sind von diesen fünf Unterrichtstagen nur zwei Unterrichtstage mit Präsenz belegt, ein Tag wird Onlinelearning angeboten, zwei Tage dienen dem »Selbststudium«. Der Kurs ist nicht zertifiziert. Der Kurs wird durch eine Firma angeboten, die zugleich mit der zuständigen Approbationsbehörde als Kooperationspartner einen Vertrag als Beratungsstelle für die Anerkennung geschlossen hat, mit dem sie aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in diesem Bundesland betreut.

 

GQMG fordert in einem Positionspapier verbesserte Sprachkompetenz von ausländischen Pflegefachkräften

GQMG Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der GesundheitsversorgungEin Positionspapier mit glasklaren Forderungen hat die GQMG-Arbeitsgruppe Pflege und Qualität unter der Leitung von Vivienne Thomas, Armin Hauss und Vera Lux vorgelegt. Vera Lux gehört dem Vorstand der GQMG an und ist deren stellvertretende Vorsitzende.

Die GQMG legt einen 13 Punkte umfassenden Katalog vor, der nicht nur einheitliche und standardisierte Verfahren zur Ermittlung der Sprachkompetenz fordert, sondern auch, dass Sprachprüfungen auf die Pflegekammern zu übertragen sind. Die Einschätzung der berufsspezifischen Sprachkompetenz müsse durch qualifizierte Praxisanleiter/innen erfolgen. Aus dem Ausland kommende Pflegefachpersonen müssten im deutschen Gesundheitssystem fortgebildet werden. Fachliche wie sprachliche Anerkennung hätten einheitlichen Kriterien zu folgen.

Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit der Sprachkompetenz von ausländischen Pflegefachpersonen auseinandergesetzt und betont, dass bei dem hohen Bedarf an Pflegefachpersonen es jedoch »Anlass zur Sorge (gibt), dass es mehr um Quantität als um Qualität geht. Die Anforderungen an die Sprachkompetenz werden eher abgesenkt, um die Anwerbung und Berufsanerkennung ausländischer Pflegefachpersonen schneller zu realisieren. Aufgrund der prekären Lage auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland ist die Rekrutierung ausländischer Pflegefachpersonen zu einem attraktiven Geschäftsmodell für Vermittler geworden.«

Von diesem Geschäftsmodell wollen nicht zuletzt auch zahlreiche Sprachvermittler profitieren, die teilweise nicht einmal über eine akademische Sprachvermittlungskompetenz im Bereich der Germanistik verfügen. In Schnellkursen ernannte Lehrer/innen für Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache sind neben qualifiziert ausgebildeten Sprachlehrer/innen auf einem Markt unterwegs, in dem die Zielgruppen Medizin und Pflege eine besondere Bedeutung haben. Fachbegriffe in Medizin und Pflege werden häufig von Sprachvermittlern gelehrt, die selbst nicht über Berufsabschlüsse und -erfahrungen in diesen Bereichen verfügen. In der Folge sind nicht nur skurril anmutende Lehrbücher entstanden, sondern es werden auch Kurse durchgeführt, die zeitlich unzumutbar rund um die Dienstzeiten von hart arbeitenden Pflegehelfern organisiert werden und Zertifikate nach sich ziehen, die ihr Geld nicht wert sind.

Mit dem Positionspapier der GQMG wird deutlich, dass es zur Qualitätssicherung im Bereich der Pflege höchste Zeit ist, hier entsprechende Qualitätsstandards zu schaffen.

Die Forderungen der GQMG im Einzelnen:

  1. Die Anerkennung von international erworbenen Bildungsabschlüssen muss nach (bundes-)einheitlichen Kriterien erfolgen.
  2. Zur Berufsanerkennung als Pflegefachperson ist das Sprachniveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erforderlich.
  3. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens müssen die pflegerischen und medizinischen Fachtermini geprüft und in die Bewertung der Sprachkompetenz aufgenommen werden.
  4. Für die Sprachkompetenzprüfung ist ein einheitliches und standardisiertes Verfahren zu entwickeln und anzuwenden.
  5. Die Prüfung der Sprachkompetenz ist auf die Pflegekammern zu übertragen. In Bundesländern, wo noch keine Pflegekammer existiert, soll das Land dafür eine zentrale Stelle einrichten.
  6. Sprachschulen müssen eine Zertifizierung bzw. Akkreditierung nachweisen.
  7. Die Einschätzung der berufsspezifischen Sprachkompetenz im Rahmen des Anerkennungsverfahrens muss durch qualifizierte Praxisanleiter erfolgen.
  8. Für die Begleitung während der Anerkennungsphase in der jeweiligen pflegerischen Einrichtung sind qualifizierte Praxisanleiter freizustellen.
  9. Arbeitgeber müssen sprachliche Qualifizierungsangebote bereitstellen, um die sprachliche Qualifikation der internationalen Pflegefachpersonen weiter zu entwickeln und langfristig zu sichern.
  10. Zur Bindung von zugewanderten Pflegefachpersonen müssen Arbeitgeber spezifische, auf den Beruf und das soziale Umfeld ausgerichtete Integrationskonzepte entwickeln.
  11. Internationale Pflegefachpersonen müssen im deutschen Gesundheitssystem fortgebildet werden.
  12. Bereitstellung finanzieller Mittel für eine wissenschaftliche und praxisbezogene Forschung im Hinblick auf effektive Maßnahmen zu Rekrutierungs- und Bindungsaspekten sowie zu den Auswirkungen auf die pflegebedürftigen Menschen und Outcomes seitens der Politik.
  13. Einsatz von strukturierten Arbeitshilfen wie z.B. SBAR (Holtel et al. 2015) für eine zielgerichtete Kommunikation.