Anerkennung: Referat 316 – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen des BMBF

Wie lange dauert die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bei Gesundheitsfachkräften?

Bundesinstitut für Berufsbildung BIBBErnüchternde Ergebnisse zeigen die ersten Daten einer Befragung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) auf: Bei den reglementierten Berufen ist bei einigen EU-Abschlüssen ohnehin eine automatische Anerkennung gegeben, hier wurden knapp 90 Prozent binnen drei Monaten beschieden. Ganz anders sieht es bei den Gesundheitsberufen aus, die nicht automatisch anerkannt werden können, wie das etwa regelmäßig bei Nicht-EU-Abschlüssen der Fall ist. Hier dauert das Verfahren im Durchschnitt 15 Monate, aber häufig warten Interessenten viel länger auf ihre Anerkennung. Das BIBB hält fest:

Von den reglementierten Berufen, bei denen die Anerkennung zwingende Voraussetzung für die Berufszulassung ist, wie bei Ärzten und Ärztinnen sowie Pflegefachleuten, können einige EU-Abschlüsse automatisch anerkannt werden. Dies beruht darauf, dass innerhalb der EU die Ausbildungsordnungen aneinander angeglichen sind. 2020 wurden 87 Prozent binnen drei Monaten beschieden (+7 Prozentpunkte im Vergleich zu 2017).

Anders sah es bei den Verfahren zu den reglementierten Berufen aus, die nicht automatisch anerkannt werden. Den meisten dieser Verfahren liegen Abschlüsse zugrunde, die außerhalb der EU erworben wurden. Die Quote der in vier oder weniger Monaten beschiedenen Verfahren blieb hier konstant bei knapp 75 Prozent, zudem wurden deutlich mehr Verfahren beschieden. Bei einem großen Teil dieser Verfahren enthielt der erste Bescheid allerdings die Auflage, an einer Ausgleichsmaßnahme teilzunehmen, um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen. Aus Sicht der Antragstellenden verlängerte sich dadurch im Vergleich zur reinen Bearbeitungszeit das Verfahren: im Durchschnitt dauerte es zuletzt rund 15 Monate, in vielen Fällen auch deutlich länger.

Hier zeigt sich für Deutschland ein gravierender Handlungsbedarf, und viele Anerkennungssuchende und Arbeitgeber fragen zurecht, wie es nach den millionenschweren Programmen, die über viele Jahre aufgelegt worden sind, zu einem solchen negativen Ergebnis kommen kann.

Das Wort Fachkräftemangel ist schließlich in aller Munde und kann nicht nur zur Neuauflage von immer wieder ähnlichen Projekten führen, die immer gleiche Strukturen in bestimmten Organisationen mit öffentlichen Mitteln bedienen.

Die Forderungen des mibeg-Instituts sind wiederholt vorgebracht worden

Gefragt sind einfache, klare Zuständigkeiten, die gleich in allen Bundesländern greifen, genügend Personal- und Sachmittelressourcen bei den zuständigen Stellen, weg von der Projektmittelförderung hin zu der Verstetigung von Beratungs- und Qualifizierungsangeboten. Dabei sollten die Beratungsangebote über die Bundesagentur für Arbeit dauerhaft und professionell erfolgen und die Qualifizierungsangebote in den Bundesländern – am Bedarf orientiert – mit einem langfristig abgesicherten Planungshorizont möglich sein.

Es zeigt sich: Der Markt regelt nicht alles

In bestimmten Regionen gibt es ein Überangebot an Beratung und Qualifizierung, in anderen Bereichen bestehen keine Angebote. Und nein, es kann bei hochspezialisierten Berufen vom Arzt bis zur Hebamme, von der Apothekerin bis zum Ergotherapeuten, nicht landauf landab „vor Ort“ immer dann ein Angebot gemacht werden, wenn es gerade gebraucht wird, sondern es müssen Lernorte geschaffen werden, wo eine notwendige sprachliche, fachsprachliche und fachliche Qualifizierung zur direkten beruflichen Anerkennung, also zur Berufszulassung oder Approbation führt. Wie soll Deutschland für Gesundheitsfachkräfte attraktiv sein, wenn alleine der Antrag auf Berufsanerkennung im Durchschnitt über 15 Monate dauert? Und wenig hilfreich in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Fördermittel für Deutschkurse im Ausland zusammengestrichen werden, was derzeit die Goethe-Institute beklagen.

Anerkennung Physiotherapie: Alle haben bestanden!

Wir freuen uns sehr über den Erfolg unserer Absolventinnen und Absolventen: Auch in der aktuellen Weiterbildung Praxisseminar Physiotherapie, die das mibeg-Institut zusammen mit der Physiotherapeutengemeinschaft bene+ durchgeführt hat, sind alle Teilnehmenden in Theorie und Praxis gut auf ihre Berufszulassung vorbereitet worden und haben die Abschlussprüfungen bestanden.

Viele Arbeitgeber im Bereich der Physiotherapie freuen sich nun auf ihre neuen Mitarbeiter/innen, die über eine Berufszulassung für Physiotherapie in Deutschland verfügen.

Und das neue Seminar ist bereits an den Start gegangen. Vier Monate Theorie bilden umfänglich alle wesentlichen Theorie-Inhalte ab, die in den Anerkennungsbescheiden gefordert werden. Je nach Bescheid kommen dann noch angeleitete Praxisphasen hinzu. Die Seminargebühren können zu 100 Prozent über Bildungsgutschein gefördert werden.

Die Bewerber/innen für dieses Seminar konnten wiederum sehr gut durch Anerkennungsberatung, Jobcenter und den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unterstützt werden.

Als besondere Hürde erwies sich allerdings wiederum, einen Termin bei der zuständigen Deutschen Botschaft im Herkunftsland oder einen Termin bei der Ausländerbehörde in Deutschland zu bekommen.

Zahlreiche Anerkennungssuchende und viele Arbeitgeber wenden sich an das mibeg-Institut, teilweise werden wir auch recht ungehalten mit Kritik belegt (»Wenn es schwierig wird, lassen sie dich im Stich«), dabei können weder das mibeg-Institut noch eine Arbeitsagentur, ein Jobcenter oder ein zukünftiger Arbeitgeber Einfluss nehmen auf die Arbeitsweise der Deutschen Botschaften oder der Ausländerbehörden, die offenbar nur über eine geringe Personalkapazität verfügen. Hier sind die Ministerien gefordert, Abhilfe zu schaffen, die Frage richtet sich also an die Politik, wie Anerkennungsverfahren verbessert werden können, da sie sich offensichtlich immer noch unverhältnismäßig schwierig gestalten.

Sonderfonds: Förderprogramme bei Anerkennungsverfahren gehören auf den Prüfstand

Anerkennungsgesetze in Bund und Land zielen auf die schnellstmögliche berufliche Integration der zuwandernden Fachkräfte. Es besteht der Anspruch, dass die mitgebrachten Qualifikationen, die in Ausbildung, Studium und Berufserfahrung gesammelt wurden, individuell gewertet werden und in Bezug auf einen Referenzberuf, also auf die vergleichbare Tätigkeit in Deutschland, angerechnet werden.

Die Anerkennungsgesetze begründen eine Erfolgsgeschichte

BIBB Anerkennungsbericht 2019Über Anerkennungsberatung, Anerkennungsqualifizierung und die Aufnahmebereitschaft des Arbeitsmarktes sind Zehntausende von Fachkräften erfolgreich in Deutschland gestartet. Das Anerkennungsmonitoring des Bundesinstituts für Berufsbildung BIBB übernimmt dankenswerterweise die Aufgabe, diese Erfolgsgeschichte zu dokumentieren.

Nicht in jedem Fall kann eine berufliche Anerkennung bei den Anerkennungssuchenden ausgesprochen werden. Die zuständigen Stellen erstellen dann einen Bescheid, aus dem klar hervorgeht, was noch zu leisten ist, damit eine solche Anerkennung erlangt werden kann.

Der größte Teil der Anerkennungssuchenden hat einen Beruf im Gesundheitswesen. Und hier besteht noch eine zusätzliche Hürde, da es sich oft um reglementierte Berufe handelt, also Berufe, in denen der Staat eine besondere Prüfung der beruflichen Qualifikation vornimmt, da der Schutz und das Wohl von Patient:innen dies gebietet. Gleichwohl gelingen hier Anerkennung und Integration in immer größerem Ausmaß und in einem zahlenmäßig beeindruckenden Umfang. Dies ist nicht zuletzt dem Engagement der zuständigen Stellen und der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe zu verdanken.

Fachkräfte im Gesundheitswesen müssen zur Erlangung der Approbation oder Berufszulassung sprachliche und fachliche Prüfungen ablegen. Hier ist es mithilfe der Bundesagentur für Arbeit und mit speziellen Förderprogrammen, hier vor allem dem Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)«, das die Startphase der Anerkennungsgesetze begleitete, gelungen, zahlreiche Beratungs- und Qualifizierungsangebote zu etablieren.

Und das Beste: Mithilfe der Bundesagentur für Arbeit ist eine Struktur geschaffen worden, die häufig notwendigen Qualifizierungsangebote dauerhaft zu implementieren. Möglich wird dies durch die Förderung nach AZAV, eine Förderung, die von Weiterbildungsinstitutionen ein Qualitätsmanagementsystem verlangt, einen effektiven und effizienten Umgang mit öffentlichen Mitteln und eine Erfolgsorientierung im Sinne einer hohen Arbeitsmarktintegrationsquote der Geförderten.

Etwas, was also für die zahlenmäßig größten Berufsgruppen im Anerkennungsprozess gut funktioniert, soll in anderen Branchen nicht klappen?

Das legt zumindest eine Diskussion nahe, die immer wieder aufflammt, insbesondere dann, wenn Förderprogramme auslaufen. Um den Bedingungen der AZAV nicht entsprechen zu müssen und ungleich lukrativere Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, wird auch auf die Bedeutung individueller Anpassungslehrgänge gesetzt, und dies vor allem in Branchen, in denen am Ende des Anerkennungsprozesses häufig kein Meistertitel oder Gesellenbrief steht, sondern »nur« eine Äquivalenzbescheinigung.

Diese Äquivalenzbescheinigungen werden aber im Arbeitsmarkt immer noch als kritisch angesehen. Schon bei der Ratifizierung der Anerkennungsgesetze wurde in entsprechenden Fachforen, beispielsweise der IHK Köln, problematisiert, dass bei vielen Gewerken Äquivalenzbescheinigungen zu Schwierigkeiten führen, da beispielsweise im Bau oder bei Installationen Projekte nicht abgenommen werden, weil Versicherungen den vermeintlich nicht »richtigen« Qualifizierungsnachweis beanstandeten.

Individuelle Anpassungslehrgänge stellen sehr hohe Anforderungen an eine Organisationsstruktur, da ein Betrieb jemanden einzeln in Theorie und Praxis qualifizieren soll. Dies kann ein Betrieb oft nicht leisten. Nicht nur im Handwerk gibt es hier Probleme, auch Krankenhäuser haben gleich reihenweise deutlich gemacht, dass die individuelle Qualifizierung von Pflegefachkräften so nicht leistbar ist.

Und im Unterschied zu teuren individuellen Anpassungslehrgängen sind die – zunächst über Modellprojekte geschaffenen – Kursqualifizierungen bundesweit überaus erfolgreich, denn was in vielen Anerkennungsbescheiden eines Berufes wiederkehrt, kann gebündelt und gemeinsam in Kursform AZAV-unterstützt gelehrt werden. Auf besondere individuelle Fragestellungen kann dann in einer entsprechenden Praxisphase eingegangen werden.

So kann den Anerkennungssuchenden ein schneller und guter Weg aufgezeigt werden, Organisationen und Betriebe können entlastet werden und schneller eine Fachkraft adäquat einsetzen. Bildungseinrichtungen von Handel, Industrie und Handwerk können sehr gut solche Weiterbildungsangebote, nachrangig zu freien Trägern, anbieten. Themen von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zusammenarbeit im Team plus Fachsprachkenntnisse lassen sich gut in Lerngruppen organisieren, die dazu noch durch den sozialen Lernzusammenhang ermutigend und motivierend wirken können.

Die Betonung von individuellen Anpassungslehrgängen ist vielleicht deshalb nur ein Thema von Verbänden, Kammern und ähnlichen Organisationen, da sie sich auf die umfangreiche Finanzierung der öffentlichen Hand mit Mitteln aus Land und Bund eingestellt haben. Zahlreiche Personalstellen in diesen Organisationen werden mit Hilfe dieser Förderprogramme finanziert. Von daher ist verständlich, warum hier eine bestimmte Lobbyarbeit betrieben wird.

Förderprogramme und der Outcome bisheriger Projekte gehören auf den Prüfstand

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; © Land NRW / Martin Götz

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; © Land NRW / Martin Götz

In Nordrhein-Westfalen ist das Problem längst erkannt. Karl-Josef Laumann, der derzeit eher als Gesundheitsminister bekannt ist, da er die Herausforderungen der Pandemie managt und die größte Impfaktion aller Zeiten in diesem Bundesland an den Start bringt, ist auch als Arbeitsminister engagiert. Er betonte schon 2018 in einem Landtagsausschuss: »Damit das jeder weiß: Ich will, dass das Geld bei den Leuten ankommt. Deswegen sehe ich mir die Strukturen ganz genau an (…), was da an Stellen bei Kammern und Wohlfahrtsverbänden finanziert wird. Gelegentlich muss man zusehen, dass das in einem vertretbaren Verhältnis steht«.

Förderprogramme, die auf Bundesebene initiiert werden, haben alle den Anspruch auf Erfolg und Verstetigung. Die Spielregeln der Verstetigung sollten dabei so gestaltet sein, dass Förderprogramme so effizient und effektiv wie möglich gehandhabt werden. Die Überleitung von Seminarprogrammen des Förderprogramms IQ in Sprachqualifizierungen des BAMF oder Berufsqualifizierungen nach AZAV zeigt auf, wie gut und erfolgreich dies gelingen kann.

Auf der Fachtagung »Transfer von IQ Qualifizierungen in die Regelförderung durch AZAV-Zertifizierung« wurde dies bereits deutlich. Erwähnenswert ist auch, dass sich die zuständigen Bundesministerien sogar noch dabei engagieren, Trägern behilflich zu sein, AZAV-unterstützte Programme anzubieten. Mehr Unterstützung ist kaum denkbar.

Dass man gerne einen Sonderfonds zur Verfügung hätte, anstatt die fachlichen und qualitativen Hürden der AZAV zu nehmen, ist bei dem Anteil der so finanzierten Personalstellen nachvollziehbar, aber bei der Finanzlage der öffentlichen Haushalte ist es sicherlich in allen Berufsbranchen möglich, bewährte Instrumente der Regelförderung zu nutzen. Allzumal in Zeiten der Pandemie der Wunsch nach Sonderfonds besonders überlegt werden sollte.

Denn zurzeit ist zu Recht das vorherrschende Thema die Bewältigung der pandemischen Lage. Hier ist in Land und Bund durch ein Bündel von Maßnahmen und die anlaufende Impfaktion Gutes auf den Weg gebracht.

Fachkräfteeinwanderung wird zukünftig wieder ein großes Thema werden

Bei der Fachkräfteintegration sind nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch die Unternehmen gefordert, die Fachkräfte benötigen. Hier sollten Land und Bund Prüfinstrumente entwickeln, dass für Anerkennungsinteressierte, die in Deutschland ihre fachlichen und persönlichen Kenntnisse einbringen möchten, der Weg fair und offen gestaltet und nicht die Möglichkeit zur kruden Abzocke geboten wird.

Landesärztekammer Hessen ermöglicht ärztliche Fachsprachprüfung

Ab dem 1. Oktober 2020 können aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte, die ihre Fachsprachprüfung ablegen müssen, dies vor der Landesärztekammer Hessen tun. Damit zieht auch das Bundesland Hessen qualitativ den anderen Bundesländern gleich, die standardisierte Verfahren der kollegialen Überprüfung des fachsprachlichen Wissens längst etabliert haben.

Bereits 2012 hatten erste Ärztekammern damit begonnen, Prüfungen zum fachsprachlichen Standard zu entwickeln, da in der klinischen Praxis zahlreiche Probleme bei der Verständigung sowohl in der Arbeit mit den Patienten als auch im kollegialen Miteinander auftraten. Der Nachweis reiner Sprachzertifikate wurde als unzureichend kritisiert, da die Zertifikate häufig den Ansprüchen nicht genügten.

Anders als beispielsweise in den Niederlanden gibt es in den einzelnen deutschen Bundesländern keine zentralen Institute, die ausschließlich mit Prüfungen befasst sind und nicht ein Geschäftsmodell verfolgen, bei dem sie von Kursen und Prüfungen gleichermaßen zu profitieren versuchen.

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat 2014 schließlich verbindlich festgelegt, dass im Bereich der ärztlichen Patientenversorgung höhere sprachliche Standards eingeführt werden müssen und die aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte sich einer solchen Prüfung zu unterziehen haben.

Auch hier machten sich zunächst einzelne Anbieter von Sprachkursen Hoffnung, ein flottes Geschäftsmodell zu etablieren, in dem sie Kurse anboten, Lehrbücher verkauften und die Prüfung abnahmen, natürlich alles mit entsprechenden Gebühren belegt. An der Objektivität der Bewertung der Prüfungsleistungen kamen entsprechend schnell Zweifel auf, sodass quasi flächendeckend die Ärztekammern durch die zuständigen Approbationsbehörden beauftragt wurden, für qualitativ hochwertige Prüfverfahren zu sorgen.

Das mibeg-Institut Medizin hat früh hierzu informiert und eine bundesweite Übersicht erstellt, die jetzt entsprechend in aktualisierter Form vorgelegt wird.

Dass das Bundesland Hessen mit der Beauftragung der Landesärztekammer eine Möglichkeit einrichtet, ärztliche Fachsprachprüfungen durchzuführen, wird zugleich dazu beitragen, unnötigen Approbationstourismus zu vermeiden. Approbationstourismus entsteht immer dann, wenn bestimmte Prüfungsanforderungen gescheut und Prüfer gesucht werden, bei denen es vermeintlich leichter geht, wenngleich auch dies häufig mit sehr hohen Kursgebühren einhergeht.

Jüngstes Beispiel dafür ist in einem anderen Bundesland das Angebot für einen Simulationskurs Fachsprachenprüfung, der 1500 € Kursgebühren für 42 Unterrichtseinheiten fordert. Schaut man sich den Kursplan genauer an, so sind von diesen fünf Unterrichtstagen nur zwei Unterrichtstage mit Präsenz belegt, ein Tag wird Onlinelearning angeboten, zwei Tage dienen dem »Selbststudium«. Der Kurs ist nicht zertifiziert. Der Kurs wird durch eine Firma angeboten, die zugleich mit der zuständigen Approbationsbehörde als Kooperationspartner einen Vertrag als Beratungsstelle für die Anerkennung geschlossen hat, mit dem sie aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in diesem Bundesland betreut.

 

GQMG fordert in einem Positionspapier verbesserte Sprachkompetenz von ausländischen Pflegefachkräften

GQMG Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der GesundheitsversorgungEin Positionspapier mit glasklaren Forderungen hat die GQMG-Arbeitsgruppe Pflege und Qualität unter der Leitung von Vivienne Thomas, Armin Hauss und Vera Lux vorgelegt. Vera Lux gehört dem Vorstand der GQMG an und ist deren stellvertretende Vorsitzende.

Die GQMG legt einen 13 Punkte umfassenden Katalog vor, der nicht nur einheitliche und standardisierte Verfahren zur Ermittlung der Sprachkompetenz fordert, sondern auch, dass Sprachprüfungen auf die Pflegekammern zu übertragen sind. Die Einschätzung der berufsspezifischen Sprachkompetenz müsse durch qualifizierte Praxisanleiter/innen erfolgen. Aus dem Ausland kommende Pflegefachpersonen müssten im deutschen Gesundheitssystem fortgebildet werden. Fachliche wie sprachliche Anerkennung hätten einheitlichen Kriterien zu folgen.

Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit der Sprachkompetenz von ausländischen Pflegefachpersonen auseinandergesetzt und betont, dass bei dem hohen Bedarf an Pflegefachpersonen es jedoch »Anlass zur Sorge (gibt), dass es mehr um Quantität als um Qualität geht. Die Anforderungen an die Sprachkompetenz werden eher abgesenkt, um die Anwerbung und Berufsanerkennung ausländischer Pflegefachpersonen schneller zu realisieren. Aufgrund der prekären Lage auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland ist die Rekrutierung ausländischer Pflegefachpersonen zu einem attraktiven Geschäftsmodell für Vermittler geworden.«

Von diesem Geschäftsmodell wollen nicht zuletzt auch zahlreiche Sprachvermittler profitieren, die teilweise nicht einmal über eine akademische Sprachvermittlungskompetenz im Bereich der Germanistik verfügen. In Schnellkursen ernannte Lehrer/innen für Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache sind neben qualifiziert ausgebildeten Sprachlehrer/innen auf einem Markt unterwegs, in dem die Zielgruppen Medizin und Pflege eine besondere Bedeutung haben. Fachbegriffe in Medizin und Pflege werden häufig von Sprachvermittlern gelehrt, die selbst nicht über Berufsabschlüsse und -erfahrungen in diesen Bereichen verfügen. In der Folge sind nicht nur skurril anmutende Lehrbücher entstanden, sondern es werden auch Kurse durchgeführt, die zeitlich unzumutbar rund um die Dienstzeiten von hart arbeitenden Pflegehelfern organisiert werden und Zertifikate nach sich ziehen, die ihr Geld nicht wert sind.

Mit dem Positionspapier der GQMG wird deutlich, dass es zur Qualitätssicherung im Bereich der Pflege höchste Zeit ist, hier entsprechende Qualitätsstandards zu schaffen.

Die Forderungen der GQMG im Einzelnen:

  1. Die Anerkennung von international erworbenen Bildungsabschlüssen muss nach (bundes-)einheitlichen Kriterien erfolgen.
  2. Zur Berufsanerkennung als Pflegefachperson ist das Sprachniveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erforderlich.
  3. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens müssen die pflegerischen und medizinischen Fachtermini geprüft und in die Bewertung der Sprachkompetenz aufgenommen werden.
  4. Für die Sprachkompetenzprüfung ist ein einheitliches und standardisiertes Verfahren zu entwickeln und anzuwenden.
  5. Die Prüfung der Sprachkompetenz ist auf die Pflegekammern zu übertragen. In Bundesländern, wo noch keine Pflegekammer existiert, soll das Land dafür eine zentrale Stelle einrichten.
  6. Sprachschulen müssen eine Zertifizierung bzw. Akkreditierung nachweisen.
  7. Die Einschätzung der berufsspezifischen Sprachkompetenz im Rahmen des Anerkennungsverfahrens muss durch qualifizierte Praxisanleiter erfolgen.
  8. Für die Begleitung während der Anerkennungsphase in der jeweiligen pflegerischen Einrichtung sind qualifizierte Praxisanleiter freizustellen.
  9. Arbeitgeber müssen sprachliche Qualifizierungsangebote bereitstellen, um die sprachliche Qualifikation der internationalen Pflegefachpersonen weiter zu entwickeln und langfristig zu sichern.
  10. Zur Bindung von zugewanderten Pflegefachpersonen müssen Arbeitgeber spezifische, auf den Beruf und das soziale Umfeld ausgerichtete Integrationskonzepte entwickeln.
  11. Internationale Pflegefachpersonen müssen im deutschen Gesundheitssystem fortgebildet werden.
  12. Bereitstellung finanzieller Mittel für eine wissenschaftliche und praxisbezogene Forschung im Hinblick auf effektive Maßnahmen zu Rekrutierungs- und Bindungsaspekten sowie zu den Auswirkungen auf die pflegebedürftigen Menschen und Outcomes seitens der Politik.
  13. Einsatz von strukturierten Arbeitshilfen wie z.B. SBAR (Holtel et al. 2015) für eine zielgerichtete Kommunikation.